MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 18.11.2020

Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Liebe Genossinnen und Genossen,

das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte geführt. Ich habe dazu hunderte von Mails und Briefen erhalten und sehr viele Einzelgespräche geführt. Von maßloser Kritik und aggressiver Hetze bis zu deutlicher Unterstützung war alles dabei. Ich bin mir bewusst, dass auch in Eurem Umfeld, in den Familien, Betrieben, Vereinen, über das Gesetz gesprochen und manches hinterfragt wird. Das zeigen mir die vielen Anfragen und Hinweise, die ich von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dazu bekommen habe. Um Euch zu informieren und auch für Diskussionen und Gespräche mit Argumenten auszustatten, widme ich den heutigen Bericht aus Berlin ganz diesem Gesetz.

Die derzeitige Lage ist in jeglicher Hinsicht außergewöhnlich: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nach einem vergleichsweise entspannten Sommer wieder eine deutliche Reduzierung von Kontakten erforderlich, da sich das Virus oftmals ohne erkennbare Symptome und daher zunächst unerkannt weiterverbreitet. Bei wem sich ein schwerer Verlauf entwickelt, lässt sich im Vorhinein nicht sagen. Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen (nach Schätzungen rund 40 Prozent unserer Gesellschaft) sind darum auf ein solidarisches Handeln der gesamten Gesellschaft angewiesen. Aber auch jüngere Menschen haben teilweise mit massiven Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung zu kämpfen, die es zu verhindern gilt. Politik ist verantwortlich dafür, Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Deswegen müssen wir handeln.

Nach dem in dieser Frage eher problemlosen Sommer stehen wir seit Oktober vor einer zweiten Infektionswelle. Trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes besonders gefährdeter Gruppen ist es gerade dort zu einer Zunahme der schweren Verläufe und Todesfälle gekommen. Die Überlastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen droht. Aktuell sterben in Deutschland täglich rund 200 Menschen an dem Virus.

Darüber sind die mit den Infektionen verbundenen hohen Krankenstände und vielen Quarantänefälle auch für unsere Wirtschaft extrem belastend und gefährden die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Trotz alledem ist es richtig, dass die Schutzmaßnahmen immer wieder überprüft werden müssen. Dabei dürfen uns nicht nur gesundheitspolitische Ziele leiten, sondern auch die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Denn was wir schon beschlossenen haben und gegebenenfalls noch beschließen werden, bringt erhebliche Schwierigkeiten für die Menschen mit sich, gefährdet Existenzen und greift drastisch in Freiheitsrechte ein.

Ich habe es immer für bedenklich gehalten, dass solche staatlichen Eingriffe nur sehr ungenau vom Bundestag beschlossen, sondern im Wesentlichen von der Bundes- und den Landesregierungen verordnet wurden. Das macht die Maßnahmen an sich nicht falsch, aber es war an der Grenze unseres Verfassungsstaates, wieviel Macht da ohne aus meiner Sicht ausreichende Legitimation an Gesprächsrunden wie die Ministerpräsidentenkonferenzen mit der Kanzlerin verlagert wurde. Gut, dass wir das jetzt ändern.

Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um im Kampf gegen die Corona-Pandemie mehr Rechtssicherheit und parlamentarische Kontrolle zu erreichen. Es schafft für Bundes- und Landesregierungen konkrete rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich im Kampf gegen die Pandemie bewegen dürfen. Die leider notwendigen massiven Einschränkungen der Freiheitsrechte, die wir den Bürgerinnen und Bürgern zumuten müssen, haben jetzt eine klare gesetzliche Grundlage und beruhen auf einem Beschluss des Bundestages. Jetzt ist klar, wer für die Regelungen zu Abstandsgeboten, zu Restaurantschließungen, aber auch zu grundrechtssensiblen Bereichen wie der Einschränkung der Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit letztlich verantwortlich ist: der Deutsche Bundestag. Das ist richtig so.

Ziele der Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind ein effektiverer Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung und mehr Rechtssicherheit. Dazu wird in dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz in einem neuen § 28a konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen, welche Grundrechte wie lange und zu welchem Zweck im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeschränkt werden dürfen.  Die bislang geltende Generalklausel sah entgegen der Kritik viel mehr Entscheidungsspielraum für die Bundesregierung vor. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion Druck gemacht und verlangt von der Bundesregierung eine regelmäßige Berichtspflicht über die Entwicklung der Pandemie.

Darüber hinaus werden Anpassungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen, um

  • die Länder, die Gesundheitsämter, die Krankenhäuser und die Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Bekämpfung der Pandemie besser zu unterstützen.
  • mehr finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser, die zunehmend COVID-19-Patienten behandeln müssen und dafür die notwendigen personellen und sachlichen Kapazitäten bereithalten müssen.
  • eine Impfstrategie zum 16. Dezember vorzubereiten und die Testkapazitäten zu erhöhen.

Durch welche Änderungen sollen die Grundrechte in der Pandemie geschützt werden? Statt der schon angesprochenen Generalklausel sieht der neue § 28a IfSG nun eine Auflistung von 17 konkreten Maßnahmen vor, die einzeln oder zusammen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden können. Das sind beispielsweise schon bekannte Instrumente wie die Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, Untersagungen von Sportveranstaltungen oder Schließungen der Gastronomie und Hotellerie.

Das Gesetz legt außerdem fest, die Schwere von Maßnahmen vom Infektionsgeschehen abhängig zu machen. Hierdurch schaffen wir endlich einen klareren Rechtsrahmen: Die Landesregierungen erhalten so konkretere rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich bewegen dürfen, und das Corona-Krisenmanagement wird für die Bürgerinnen und Bürger transparenter gestaltet. Das Gesetz schafft also keine Willkür, sondern verhindert sie ausdrücklich.

Außerdem regelt das Gesetz besonders grundrechtssensible Bereiche wie die Religions- oder Versammlungsfreiheit oder die Anordnung von Kontaktbeschränkungen. Auch diese Maßnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn kein milderes Mittel erfolgsversprechend ist. Zudem wird klargestellt, dass die Länder bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen auch soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit zu berücksichtigen haben und dass Schutzmaßnahmen nur angeordnet werden können, solange und soweit es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist.

Die Maßnahmen sind in Zukunft auch grundsätzlich auf zunächst vier Wochen zu befristen und können nur mit einer erneuten Entscheidung der Landesregierung verlängert werden. Befristungen sorgen dafür, dass regelmäßig neu die Verhältnismäßigkeit überprüft wird. Diese Verbesserungen des Grundrechtsschutzes sind entscheidend auf die Initiative der SPD zurückzuführen.

In sozialen Netzwerken werden Vergleiche zu dem Ermächtigungsgesetz gezogen, das die Nationalsozialisten 1933 im Reichstag beschließen ließen. Das ist unhistorisch, Unsinn und eine Verhöhnung der NS-Opfer. Dieser Vergleich ist für uns Sozialdemokratinnen und -demokraten in jeder Hinsicht unerträglich. Außerdem ist er auch inhaltlich falsch: Das Parlament macht den Landesregierungen mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz im Gegenteil strengere Vorgaben, als dies bislang der Fall war. Es handelt sich also eher um ein Begrenzungsgesetz. Ein Beispiel hierfür: die Streichung des viel zu weit gefassten § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, der dem Bundesgesundheitsminister bislang weitreichende Befugnisse eingeräumt hatte. Die Befugnisse der Regierung werden also deutlich reduziert.

Die Maßnahmen sind auch nicht auf Dauer angelegt. Die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz zu ergreifen, gilt nur so lange, wie für Deutschland eine epidemische Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag festgestellt wird. Diese gilt aktuell bis zum 31.03.2021.

Durch eine Änderung im 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird für die epidemische Lage nationaler Tragweite in der Gesetzesänderung zudem festgelegt, dass sie nur gilt, solange entweder die WHO weiterhin eine Pandemie ausgerufen hat oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in Deutschland stattfindet. Das Vorliegen dieser Bedingungen bleibt jederzeit rechtlich überprüfbar.

Stimmt es, dass es eine Impfpflicht geben soll? – Nein. Eine Impfpflicht wird im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz nicht geregelt und ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Gesetz. Es stimmt auch nicht, dass mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz der Einsatz der Bundeswehr im Innern neu geregelt wird. Auch im bisher geltenden Infektionsschutzgesetz gab es die angesprochene Vorschrift, § 54 a IfSG „Vollzug durch die Bundeswehr“, bereits. Hierbei geht es nicht darum, dass die „Bundeswehr im Rahmen einer Pandemie in Deutschland gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt“ werden soll. Die Vorschrift richtet sich ausschließlich nach innen, in die Bundeswehr hinein. Zweck der Vorschrift ist es, den Infektionsschutz von Soldatinnen und Soldaten zu gewährleisten.

Ich hoffe, dass ich Euch mit meinen Ausführungen helfen konnte, Ziel und Inhalt der Reform etwas besser einzuordnen. In den letzten Wochen habe ich die kritischen Gegenargumente, sowohl im Hinblick auf die Maßnahmen, als auch auf Kriterien wie die 50-Personen-Grenze pro 100.000 Einwohner als Auslöser für staatliche Maßnahmen intensiv durchgearbeitet und verschiedenste medizinische, juristische und wirtschaftspolitische Stellungnahmen studiert. Am Ende bin ich überzeugt: Es ist nicht perfekt, aber richtig, was wir tun. Es gibt keine vernünftige Alternative dazu und die Ermächtigungen, die das Gesetz für die staatlichen Behörden enthält, sind angemessen.

Als Bundestagsabgeordneter aus einem ländlichen Wahlkreis sind mir auch die in dem Gesetz enthaltenen Ausgleichszahlungen für durch die Pandemie entstandene Kosten und Mindereinnahmen von Krankenhäusern wichtig. In der Nahe-Region gibt es Häuser, deren finanzielle Decke auch so schon dünn genug ist. Sie müssen erhalten bleiben – gerade in einer Pandemie.

Die im Gesetz beschlossenen Regeln für die Impfungen sind mir ebenfalls wichtig: Es gibt keine Impfpflicht, aber es darf auch nicht einen Fall geben, in dem ein Mensch keinen Impfstoff erhält, weil es ihm an finanziellen Mitteln mangelt.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch weiterhin darauf achten, dass wir die Pandemie mit aller Notwendigkeit bekämpfen, aber stets auch die Folgen der staatlichen Maßnahmen im Auge behalten.

Herzliche Grüße und bleibt gesund!

Dr. Joe Weingarten, MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 4. November 2020

Liebe Genossinnen und Genossen,

natürlich stehen wir im Moment unter dem Eindruck der US-Präsidentschaftswahlen, deren Ausgang jetzt, am Mittag danach, weiter offen ist. Allerdings zeigt sich schon jetzt durch das unerwartet enge Rennen, dass die Wählerinnen und Wähler in den USA – insbesondere in ländlichen Regionen – konservativer gewählt haben, als dies von vielen prognostiziert wurde, eine Erfahrung, die wir auch in europäischen Wahlen der letzten Jahre gemacht haben. Mir ist das auch im Blick auf die 2021 anstehende Bundestagswahl eine Lehre: Wir müssen die Belange und Sorgen der Menschen außerhalb von Großstädten mit ihren eher linken Mehrheiten verstärkt in den Blick nehmen und nachdrücklich versuchen, so auch Wählerinnen und Wähler aus der politischen Mitte zu gewinnen. Damit erreichen wir Mehrheiten.

Ansonsten stehen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Fokus unserer Arbeit. Ich bin mir bewusst, dass der teilweise Lockdown für viele Unternehmen, vor allem in der Gastronomie und der Hotellerie oder im Veranstaltungs- und Reisegeschäft, erhebliche Einschränkungen und Schwierigkeiten mit sich gebracht hat. Das Gleiche gilt für viele Vereine, etwa im Sport. Aber ich stehe ausdrücklich dazu, dass wir die Kontaktmöglichkeiten heruntergefahren haben. Es ging nicht anders, sonst hätten wir in zwei oder drei Wochen alles dicht machen müssen, weil die Intensivstationen der Krankenhäuser überfüllt worden wären.

Denn wir haben aus dem Lockdown im März/April auch gelernt: Entscheidend ist, dass Schulen und KiTas geöffnet bleiben. Denn die Förderung der Kinder ist grundsätzlich von hoher Bedeutung, wir dürfen keine durch Corona dauerhaft benachteiligten Jahrgänge zulassen. Es gibt auch ein wirtschaftliches Motiv: Werden sie geschlossen, können viele Eltern nicht mehr zur Arbeit gehen und dann wird es sehr schwierig für die Unternehmen. Deshalb auch an dieser Stelle ein großes Lob für die Lehrer/innen und Erzieher/innen, die viel Zeit und Engagement in Hygienekonzepte und Ablaufregeln gesteckt haben: Es wird im kommenden Winter nicht einfach werden, aber es ist ungeheuer wichtig, dass Schulen und Kindertagesstätten weiter offenbleiben.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt auch eine Herausforderung für unser politisches System dar. Zur Bekämpfung der Pandemie wird drastisch in Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, aber auch von Unternehmen, Vereinen und der Zivilgesellschaft eingegriffen. Die im letzten halben Jahr verordneten Beschränkungen bedürfen nicht nur fortlaufend einer klaren inhaltlichen Begründung, sie müssen auch angemessen und nachvollziehbar sein. Dies gilt vor allem in drei Punkten:

Erstens war die Vielzahl der unterschiedlichen Regelungen in den Ländern für die Bürger kaum noch nachvollziehbar. Sie war inhaltlich kaum begründbar und – siehe die Reisebeschränkungen aus Risikogebieten – teilweise nicht mehr vernünftig umsetzbar und rechtswidrig. Deswegen war es richtig, dass Bund und Länder jetzt ein einheitliches Vorgehen vereinbart haben.

Zweitens müssen wir in längeren Zeiträumen denken. Die Kurzfristigkeit der Maßnahmen, etwa in der Unterstützung von Unternehmen, macht eine vernünftige Planung nahezu unmöglich. Deswegen ist es gut, dass die wir die, etwa bei den Programmen zur Unterstützung von Unternehmen, jetzt bis Juni 2021 möglich machen. Dafür habe ich mich auch persönlich eingesetzt.

Drittens gilt: Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Die politischen Grundlinien werden von unmittelbar gewählten Abgeordneten festgelegt. Auch über jene der Pandemie-Politik muss der Bundestag entscheiden. Der Bundestag ist wiederum in der Pflicht, schnell und entschlossen notwendige Maßnahmen zu beschließen, falls notwendig. Ich bin froh, dass die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Frage mehr Beteiligung einfordert.

Die jetzigen Schließungsmaßnahmen sind umso bedauerlicher, als sich unsere Wirtschaft gerade zu erholen begann: Im Oktober 2020 ist die Zahl der Arbeitslosen gegenüber September um 35.000 gesunken und die Zahl der Kurzarbeiter/ innen sank von 2,6 Millionen um rund 2 Millionen. Die 68 Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung und zur Konjunkturstützung, die wir mittlerweile beschlossen haben, wirken also.

Aber die Schließung im November erfordert neue Maßnahmen. Deswegen hat die Bundesregierung 10 Milliarden Euro im Rahmen der „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ für diesen Monat bereitgestellt, um den betroffenen Betrieben zu helfen. Ausgehend von den Umsätzen im November 2019 (oder einem Zwölftel des Jahresdurchschnitts von 2019) sollen kleine und mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent des Umsatzes erstattet bekommen, um ihnen über diesen Monat zu helfen. Die Einzelheiten dazu werden gerade erarbeitet, wir sind als Fraktion sehr engagiert dabei, dass die Einzelheiten sachgerecht gelöst werden und es nicht zu bürokratisch wird, damit die Gelder auch möglichst schnell fließen.

Zugleich arbeiten wir an einer zusätzlichen Lösung für die vielen Soloselbständigen, die beispielsweise bei Veranstaltungen oder im Kulturbereich, seit Monaten überhaupt keine Umsätze mehr machen konnten. Bislang konnten wir sie auf (verbesserte) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) verweisen. Das ist aber, angesichts der sicher noch bis weit in das Jahr 2021 dauernden Beschränkungen, keine dauerhafte Lösung. Ich setze mich dafür ein, dass hier eine Unterstützung unabhängig von konkret nachzuweisenden Betriebskosten (die viele Soloselbständige gar nicht haben) gefunden wird, um hier den Lebensunterhalt zu sichern.

Ein Thema, dass uns in dieser Woche im Wirtschaftsausschuss stark beschäftigt hat, ist die Zukunft unserer Automobilindustrie. Das ist ein Thema, das auch für die vielen Zulieferunternehmen im Nahe-Land und im Hunsrück, von hoher Bedeutung für die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze ist. Die Zulieferindustrie trifft sowohl der Umstieg auf die Elektromobilität, als auch der konjunkturelle Rückschlag aufgrund der Corona-Pandemie hart: 25 % Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Wir müssen aufpassen, dass uns hier keine Industrie kaputt geht, die wir dringend brauchen und für die es kurzfristig keinen Ersatz gibt.

Völlig klar: Der mittelfristige Weg weg vom Verbrennungsmotor ist unverzichtbar und nicht aufzuhalten. Die Klimakrise verlangt das von uns. Und es gibt schon erhebliche Investitionen in neue Produktionsstätten, beispielsweise bei Tesla in Brandenburg oder VW in Sachsen. Aber es bleiben wesentliche offene Fragen im Hinblick auf die batteriebetriebene Mobilität. Vor allem bei der Ladeinfrastruktur und bei der Batteriezelleproduktion.

Um die bis 2030 erwarteten 14 bis 16 Millionen E-Fahrzeuge in Europa mit Batterien zu versorgen, brauchen wir eine Vervielfachung der Batteriezellenproduktion. Erste Vorhaben, wie beispielsweise das Opel-Peugeot-Werk in Kaiserslautern, werden da bei weitem nicht ausreichen. Aber es wäre verheerend, wenn wir da, ähnlich wie bei der Solarzellenproduktion in eine neue Abhängigkeit von asiatischen Zulieferern gerieten. Zeitgleich ist der Aufbau einer Zweitverwertungs- und Recyclingindustrie für diese Batterien notwendig, um einen echten Kreislauf zu schaffen.

Genauso bei den Ladesäulen: Wenn die Ziele der Bundesregierung für die Versorgung von Elektrofahrzeugen bis 2025 erreicht werden sollen, brauchen wir bis dahin rund eine Million neue Ladesäulen. Das sind rund tausend pro Woche. Gegenwärtig bauen wir aber durchschnittlich nur 200 wöchentlich. Das sind also noch deutliche Steigerungen notwendig. Eine deutliche Verbesserung erhofft sich die SPD-Bundestagsfraktion vom „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG“, das wir gerade beraten. Mit ihm wollen wir die Ladung von E-Fahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei Einkäufen verbessern. Dazu sollen bei unter anderem bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen alle Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. Das alles wird aber dauern.

Und da reden wir nur von Pkw und kleinen Nutzfahrzeugen, noch nicht von Lkw und Bussen. Aus diesen Gründen und weil ich das Konzept für technisch besser halte, trete ich weiterhin dafür ein, nicht nur auf die batteriegestützte Elektromobilität zu setzen, sondern auch synthetische Kraftstoffe, E-Fuels und Wasserstoff weiter voran zu treiben. Und auch wenn wir es schaffen, dass bis 2030 die Hälfte der neu zugelassenen Fahrzeuge E-Mobile sind, werden dann immer noch 75 % der Autos in Deutschland Verbrenner sind.

Das gibt uns aber auch den Rahmen vor, in dem wir etwas für die betroffenen Unternehmen und Arbeitsplätze tun müssen: in den nächsten fünf Jahren muss es konkrete Schritte für diese, vorwiegend mittelständischen Unternehmen geben. Wir müssen ihnen Mittel geben, um in neue Produkte und Produktionsverfahren zu investieren, wir müssen die Beschäftigten schulen und qualifizieren und es muss eine Zusammenarbeit in der Region organisiert werden, denn viele Probleme können gemeinsam leichter gelöst werden. Wir sind dazu als Bundestagsfraktion in Berlin in engem Kontakt mit den Gewerkschaften IG Metall und IG BCE und ich bin auch der IG Metall in Bad Kreuznach dankbar, dass sie mich in einen entsprechenden Dialog mit den Betriebsratsvorsitzenden der betroffenen Unternehmen einbezogen hat. Mein Ziel ist, dass die Milliarden, die die Bundesregierung für den Strukturwandel in der Automobilindustrie bereitgestellt hat, nicht nur in die Ballungsräume der Automobilindustrie in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen fließen, sondern auch bei uns eingesetzt werden.

Viel Arbeit für die nächsten Monate.

Herzliche Grüße und bleibt gesund!

Dr. Joe Weingarten MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 28. September 2020

Liebe Genossinnen und Genossen,

die aktuelle Bundestagswoche steht ganz unter dem Eindruck der Haushaltsberatungen für 2021. Da ich von Euch immer wieder auf die Finanz- und Steuerpolitik angesprochen werde, informiere ich Euch heute umfassend über unsere Ansätze dazu:

Die Bundesregierung hat am 23. September den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2021 und den Finanzplan bis 2024 beschlossen. Es ist ein außergewöhnlicher Haushalt in außergewöhnlichen Zeiten. Das kommt schon dadurch zum Ausdruck, dass der Bundestag den Regierungsentwurf erst jetzt vorgelegt bekommt, und nicht wie normalerweise im Juni. Auch sonst steht dieser Haushaltsentwurf ganz im Zeichen der Corona-Krise und des damit verbundenen massiven Einbruchs der Wirtschaft.

Aufgrund der historisch einmaligen Herausforderungen durch die Pandemie müssen wir für das Jahr 2021 erneut eine Ausnahme von der Schuldenregel („schwarze Null“) machen. Das Ausmaß der Krise erfüllt auch 2021 die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Notsituation. Die neu aufgenommenen Schulden sollen im Zeitraum von 2026 bis 2042 zurückgezahlt werden.

Im Einzelnen sieht der Regierungsentwurf für das Jahr 2021 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 96,2 Milliarden Euro vor. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber der Neuverschuldung von 217,8 Milliarden Euro in diesem Jahr. In den kommenden Jahren wird die Neuverschuldung weiter deutlich zurückgefahren, bis sie im Jahr 2024 nur noch 5,2 Milliarden Euro betragen soll.

Die Haushaltslage ist aber, trotz der großen Herausforderung durch die Pandemie, zu bewältigen. Die verantwortungsvolle Finanzpolitik der letzten Jahre hat uns eine starke und konsequente Antwort auf den wirtschaftlichen Einbruch ermöglicht.

Zum Vergleich: In Folge der internationalen Finanzkrise 2008/2009 erreichten die gesamtstaatlichen Schulden ihren bisherigen Höchstwert von 82,4 Prozent des BIP. Wir hatten diese Schuldenquote bis Ende 2019 auf unter 60 Prozent reduziert, wie in Europa verabredet. Jetzt gehen wir wieder auf etwa 75 % hoch.

Wir wollen vor allem investieren und damit die Wirtschaftskrise überwinden. Schon mit dem Konjunktur- und Zukunftsprogramm haben wir unsere Fähigkeit gezeigt, uns mit aller Kraft gegen den wirtschaftlichen Abschwung zu stemmen. Mit dem Haushalt 2021 und der Finanzplanung bis 2024 setzen wir die Investitionsoffensive des Bundes fort. Die Investitionsausgaben belaufen sich im Jahr 2021 auf 55 Milliarden Euro. Insgesamt sieht der Regierungsentwurf im Zeitraum 2020 bis 2024 Investitionen in Höhe von 270,5 Milliarden Euro vor.

Investitionen in eine moderne Infrastruktur sind eine unverzichtbare Voraussetzung für ein modernes und klimafreundliches Land. Deshalb steigen die Verkehrsinvestitionen mit 18,6 Milliarden Euro erneut auf Rekordniveau. Dabei geht es auch um den klimafreundlichen Umbau des Verkehrssektors, wie die Modernisierung des Schienennetzes. Gleichzeitig stärken wir die Innovationskraft. Allein im Jahr 2021 sind für Bildung und Forschung 28,5 Milliarden Euro vorgesehen, so viel wie noch nie. Bis 2024 sind es gut 110 Milliarden Euro. Ein wichtiger Schwerpunkt der Forschungsagenda ist die Bewältigung der Corona-Pandemie. Deshalb stehen der Gesundheitsforschung 2021 so viele Mittel zur Verfügung, wie noch nie zuvor, beispielsweise über das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt rund 875 Millionen Euro. Davon fließen 484 Millionen Euro direkt in die Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Wir treiben auch die Energiewende und den Klimaschutz weiter entschlossen voran. Zentrales Finanzierungselement hierfür ist das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds (EKF)“. Daraus werden insbesondere Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, zur Förderung der Elektromobilität, der Ladeinfrastruktur und Energiespeicher sowie zur Energieeffizienz und Dekarbonisierung in der Industrie finanziert. Der EKF ermöglicht aber auch die konkrete Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft beim Strompreis sowie die Entschädigungszahlungen für Betreiber von Kohlekraftwerken beim Kohleausstieg. Zu den wichtigen Projekten zur Innovationsförderung gehört ein ambitioniertes Investitionspaket zum entschlossenen Einstieg in die Zukunft der Wasserstoff-Technologie. Damit soll der Weg in Richtung Treibhausgasneutralität in Industrie und Schwerlastverkehr geebnet werden. Hierfür sind in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt 7 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Bundesregierung will die Digitalisierung aktiv mitgestalten: Mir ist deshalb besonders wichtig, dass die Förderung des Ausbaus von Künstlicher Intelligenz (KI) fortgesetzt wird. Mit der Finanzplanung werden dazu erneut 500 Millionen Euro auf die einzelnen Ressorts verteilt. Außerdem werden im Regierungsentwurf die im Konjunktur- und Zukunftsprogramm vorgesehenen 2 Milliarden Euro für KI abgebildet. Hierfür sollen in den nächsten fünf Jahren jeweils 400 Millionen Euro bereitgestellt werden. Außerdem will die Bundesregierung die Quantentechnologien mit zusätzlichen 400 Millionen Euro jährlich fördern. Weitere 2 Milliarden Euro sind bis 2024 vorgesehen für Forschung und Entwicklung in der Kommunikationstechnologie 5G, und perspektivisch auch in 6G.

Gerade in Zeiten der Krise zeigt sich die Notwendigkeit eines starken Sozialstaats. Der bisherige Verlauf der Krise hat gezeigt, dass es richtig war, den Zugang zum Kurzarbeitergeld deutlich zu erleichtern. Dadurch konnte eine große Zahl Arbeitsplätze in der Krise erhalten werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) künftig handlungsfähig bleibt, wollen wir dafür sorgen, dass sie schuldenfrei in das Jahr 2022 starten kann. Dazu wird der Bund das der BA gewährte Darlehen am Jahresende 2021 erlassen bzw. unterjährige Liquiditätshilfen in einen Zuschuss umwandeln, sofern die BA nicht über eigene ausreichende Mittel verfügt.

Für den sozialen Zusammenhalt ist bezahlbarer Wohnraum eine Grundvoraussetzung. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Länder bis 2024 mit jährlich 1 Milliarde Euro beim Sozialen Wohnungsbau. Außerdem sind im kommenden Jahr knapp 900 Millionen Euro für das Baukindergeld vorgesehen, mit dem der erstmalige Erwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern gefördert wird. Bis ins Jahr 2024 steigen diese Mittel auf jährlich 970 Millionen Euro an.

Darüber hinaus unterstützen wir Familien und Alleinerziehende. Mit dem Kinderbonus und der Erhöhung des Zuschlags für Alleinerziehende haben wir in der Krise zielgerichtete Instrumente geschaffen. Neben der finanziellen Unterstützung wollen wir aber auch eine erstklassige Kinderbetreuung fördern. Mit dem Programm Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung unterstützen wir konkret Familien und Alleinerziehende. Hierfür sind im Jahr 2021 erneut je 500 Millionen Euro veranschlagt. Zudem werden dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau weitere 500 Millionen Euro bereitgestellt.

Die SPD sieht in der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein zentrales Element, um den Zusammenhalt in unserem Land zu sichern. Deshalb ist es gut, dass vorletzte Woche der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die nötige Grundgesetzänderung beschlossen haben, um den kommunalen Solidarpakt umzusetzen. Gerade in Zeiten der Krise ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen essentiell. Deshalb tragen Bund und Länder 2020 die Mindereinnahmen der Kommunen aus der Gewerbesteuer durch Bund und Länder. Außerdem wird sich der Bund permanent mit einem höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) für Arbeitssuchende beteiligen. Dies schlägt sich in den Ausgaben für den Bund aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende nieder, die im Jahr 2021 34,4 Milliarden Euro betragen und bis 2024 auf jährlich 36,1 Milliarden Euro anwachsen werden.

Für die innere Sicherheit steigen die Mittel gegenüber dem bisherigen Finanzplan erneut an, auf rund 6,9 Milliarden Euro im Jahr 2021. Neben den im Koalitionsvertrag vereinbarten 7.500 neuen Stellen für Sicherheitsbehörden des Bundes will die Bundesregierung auch die Demokratie aktiv stärken. Deshalb werden die Mittel für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie auf 151 Millionen Euro mehr als verdoppelt.

Mit zusätzlichen Mitteln von insgesamt rund 3,85 Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe werden die Ausgaben im Jahr 2021 gegenüber der bisherigen Finanzplanung deutlich erhöht. Damit steigt der Beitrag der Mittel aus dem Bundeshaushalt an den direkten deutschen Aufwendungen für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit erneut an. Der Verteidigungshaushalt wird um 1,6 Milliarden Euro aufgestockt und verstetigt.

Ihr seht, mit diesem Haushalt sind wir gut für die Herausforderungen gerüstet und können eine Vielzahl sozialdemokratischer Ziele auch im nächsten Jahr angehen. Über den weiteren Gang der Beratungen halte ich Euch gerne auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße und bleibt gesund!

Dr. Joe Weingarten, MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 7. September 2020

Liebe Genossinnen und Genossen,

die letzte Woche im Deutschen Bundestag hat dazu gedient, dass wir uns inhaltlich auf die kommende Bundestagswahl und das vorerst letzte Regierungsjahr vorbereitet haben. Sowohl der „Seeheimer Kreis“ der pragmatisch orientierten SPD-Bundestagsabgeordneten, dem ich angehöre, als auch die Gesamtfraktion haben sich dazu in Klausurtagungen in Berlin getroffen und mehrere Papiere verabschiedet, von denen ich Euch heute zwei wesentliche vorstellen möchte.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dem beiliegenden Positionspapier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“ ein grundsätzliches Konzept zur Zukunft des Sozialstaates beschlossen. Kernforderung ist eine bürgernahe Hilfe „aus einer Hand“, ohne dass Menschen mit mehreren Stellen für Ihre Anträge konfrontiert werden. Dazu gehören eine veränderte Arbeitsmarktpolitik und verbesserte Hilfen für Familien und Kinder, aber auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe und andere Sozialunternehmen.

Das Seeheimer-Papier „Innere Sicherheit: Kernaufgabe der Sozialdemokratie“ betont die Rolle eines funktionsfähigen Staates auch im Bereich der Inneren Sicherheit. Dazu gehört ein präventiver Ansatz, die Verhinderung zerfallender Stadtviertel oder von Leerständen und die konsequente Verfolgung aller Regelverstöße, vom organisierten Ladendiebstahl bis zur Geldwäsche. Das Papier benennt auch organisierte, grenzüberschreitende Strukturen als Quelle von Kriminalität. Selbstverständlich ist für uns auch eine geordnete Zuwanderung und eine lückenlose Grenzsicherung Deutschlands und Europas.

Wichtig für unsere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist neben diesen perspektivischen Papieren auch das konkrete Regierungshandeln. Und da möchte ich ausdrücklich auf den Gesetzentwurf für ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ verweisen, das in dieser Woche von den Fraktionen beraten werden wird. Das Programm soll – auch als Konsequenz aus den Erfahrungen in der Corona-Pandemie – Investitionen in die Krankenhäuser sicherstellen.

Eigentlich sind dafür die Länder zuständig, aber angesichts der drängenden Fragen im Bereich der Notfallkapazitäten, der Digitalisierung und der IT-Sicherheit stellt der Bund für diese Bereiche 3 Milliarden Euro zur Verfügung um – in Kombination mit Landesmitteln – Investitionen von 4,3 Milliarden Euro zu ermöglichen. Neben den Notfallkapazitäten sollen davon elektronische Dokumentationen profitieren, dazu digitale Medikationspläne und die Telemedizin. Das löst noch nicht all unsere Probleme im Krankenhauswesen, vor allem auf dem Land, aber es ist ein weiterer Schritt, den ich als Digitalpolitiker im Deutschen Bundestag ausdrücklich begrüße.

Auf diesem Weg werden wir weiter machen: einerseits unsere inhaltlichen Ziele weiter schärfen, andererseits mit konkreten Schritten das Leben der Menschen verbessern. Wir sind auf einem guten Weg.

Herzliche Grüße und bleibt gesund!
Dr. Joe Weingarten MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 14. August 2020

Liebe Genossinnen und Genossen,

mein heutiger Bericht über die politische Arbeit beinhaltet eine Mischung aus Themen des Bundestages und der Wahlkreisarbeit. Ich hoffe, Ihr hattet und habt geruhsame Ferien oder einen Urlaub verbracht, auch wenn dabei 2020 vieles anders ist, als in den Jahren davor.

Das herausragende Ereignis der laufenden Woche war die Nominierung von Olaf Scholz als SPD-Kanzlerkandidat. Aus meiner Sicht eine sehr gute Wahl! Mit ihm hat die SPD die Chance, Wählerinnen und Wähler in der Mitte der Gesellschaft zurückzugewinnen. Dort werden Wahlen entschieden! Olaf Scholz hat in der Corona-Krise gezeigt, wie wichtig es für die soziale Sicherheit und die wirtschaftliche Kraft Deutschlands ist, dass die SPD das Land führt. Er ist ein ausgewiesener Experte für Fragen der Finanzen und der Wirtschaft. Gerade diese Themen werden in den kommenden Monaten in den Mittelpunkt rücken, wenn wir die Folgen der Corona-Krise bewältigen müssen.

Ich selbst habe mit Olaf Scholz, zuletzt in der Corona-Krise, vielfach sehr gut zusammengearbeitet. Er war immer offen für Vorschläge, wenn es darum ging, die Situation zu verbessern, sei es für kleine oder mittelständische Unternehmen, Jugendherbergen, LKW-Fahrer oder Schausteller. Es ist auch ein sehr gutes Zeichen, dass Scholz dem SPD-Bundesvorstand von Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans vorgeschlagen wurde. Wir wollen das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler gewinnen – und zurück gewinnen. Das schaffen wir nur, wenn wir persönliche Interessen und Vorlieben zurückstecken und gemeinsam vereint an dem Ziel arbeiten: Deutschland braucht nach 2021 eine Politik mit sozialdemokratischer Handschrift. Dazu haben wir einen guten ersten Schritt gemacht.

Klar ist für mich auch, dass eine anerkannte Persönlichkeit und ein respektabler Fachmann wie Olaf alleine nicht ausreichen, um die nächste Bundestagswahl erfolgreich zu gestalten. Machen wir uns nichts vor: Das wird eine herausfordernde Wahl für uns. Wir müssen der Koalitionslust der CDU/CSU mit den unbedingt regierungswilligen Grünen eine sachliche Alternative gegenüberstellen. Das geht nicht allein über Personen, dafür müssen wir ein glaubwürdiges Programm vorlegen, eines, das auch zu unserem Kanzlerkandidaten passt! Hier müssen wir aus Fehlern vergangener Wahlen lernen.

Wir sollten die bei der Kandidatenkür gezeigte Disziplin fortführen und öffentlich keine unnötigen Diskussionen führen – beispielsweise über Koalitionsfragen. Unser Ziel muss sein, bei den Bundestagswahlen 2021 so stark zu werden, dass ohne oder gegen uns nicht regiert werden kann und dass wir unter einem Kanzler Olaf Scholz eine tragfähige Regierungsmehrheit finden. Dabei schließe ich außer einer Zusammenarbeit mit der AfD gar nichts aus. Warum sollten wir auch?

In den letzten Monaten habe ich betont, dass ich die Zusammenarbeit mit der Union in Berlin für durchaus erfolgreich halte, nicht nur im Krisenmanagement, sondern auch im sozialdemokratischen Sinn. Wir haben seit 2018 eine Vielzahl von SPD-Zielen in der Koalition in Berlin erreicht; in der Sozial- und Rentenpolitik, im Umweltschutz oder bei der gesellschaftlichen Gleichstellung. Keine andere Bundesregierung hätte in diesen Jahren so viel für die arbeitenden Menschen, die Rentner/innen und die Mehrzahl der Bevölkerung erreicht. Das sollten wir im Wahlkampf nicht verstecken. Diese Politik unter sozialdemokratischer Führung und mit einer klaren Ausrichtung auf Gerechtigkeit, Innovation und Teilhabe weiter zu entwickeln, schreckt mich grundsätzlich nicht. Von der Union können wir uns am deutlichsten dort abheben, wo es um gute Bezahlung, faire Arbeitsbedingungen und eine solide betriebliche Mitbestimmung geht. Die Union blockiert hier vieles und am aktuellen Beispiel der Fleischindustrie zeigt sich sehr gut, wie wichtig es ist, dass ein sozialdemokratischer Arbeits- und Sozialminister hier aufräumt und  Kettenverträge und Sub-Sub-Unternehmerkonstrukionen verbietet

Aber es gibt auch andere Alternativen; ich verweise auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit FDP und Grünen in der Mainzer Landesregierung. Ein Modell, das ich mir auch in Berlin vorstellen könnte, wenngleich die Bundes-FDP doch ein deutlich anderes Profil hat, als die liberale Landespartei. Eine Zusammenarbeit mit Grünen und Linken sehe ich mit größeren Vorbehalten, aber auch da kommt es auf die Inhalte an. Die Linkspartei ist in ihrem gegenwärtigen Zustand in Bund und Land ein ziemlich zerstrittener Haufen, in Berlin mit höchst seltsamen Vorstellungen in der Außen- und Sicherheitspolitik. Da muss sich intern erst noch vieles klären. Aber grundsätzlich teile ich die Linie von Olaf Scholz: Wenn die Linkspartei sich zu Verlässlichkeit und Seriosität wandelt – warum nicht eine Kooperation prüfen? Ihr seht, da steht uns eine Reihe von Möglichkeiten offen und wir sollten sehen, mit wem wir die größten inhaltlichen Schnittmengen haben. In jedem Fall müssen wir strategisch handlungsfähig sein und das heißt vor allem: stark werden, jedenfalls stärker als die Grünen. Nach den aktuellen Umfragen in der Folge der Scholz-Nominierung sieht das ja schon gut aus.

Ansonsten hält uns alle der Anstieg der Corona-Zahlen in Atem. Die gestiegene Zahl der Infektionen ist genauso bedenklich wie die Tatsache, dass es sich dabei mehrheitlich um jüngere Menschen handelt. Die Entwicklung zeigt uns: Wir sind noch lange nicht über den Berg! Bitte tretet deshalb auch in Eurem persönlichen, beruflichen und politischen Umfeld dafür ein, dass Maskenpflichten, Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden. Jeder kann etwas tun. Und unsere besondere politische Unterstützung muss denjenigen gelten, die gerade beruflich in besonderer Weise durch ihre Arbeit belastet werden: Lehrer/innen, Erzieher/innen und allen Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und Testeinrichtungen. Die katastrophalen Vorgänge in Bayern zeigen, wie die engagierte Arbeit der Beschäftigten durch schlechte organisatorische Vorgaben der Politik zunichte gemacht werden kann!

Auch die Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Pandemie läuft weiter: im Rahmen des Konjunkturprogrammes vom Juni hatten wir ja auch ein Hilfsprogramm über rund 25 Milliarden Euro für die Monate Juni bis August bereit gestellt. Viele Anträge dazu, insgesamt rund 27.400 über ein Fördervolumen von rund 550 Millionen Euro, sind eingegangen, rund 4.500 davon sind schon bewilligt. Damit helfen wir Mittelständlern und ihren Beschäftigten, über die Krise zu kommen. Ich sehe den weiterhin hohen Bedarf und werde mich dafür aussprechen, diese Hilfsprogramme in den Herbst hinein zu verlängern.

Es gibt aber noch weitere Probleme außer Corona, beispielsweise die Flüchtlingssituation in den griechischen Lagern. Ich spreche mich dafür aus, dass wir mehr als die bisherigen rund 1.000 Flüchtlinge aufnehmen – 5.000 erscheinen mir verantwortbar -und dass wir uns insgesamt auf eine Migrationspolitik verständigen, die Menschen in Not oder mit dem Ziel, bei uns zu arbeiten, eine Perspektive gibt, aber gleichzeitig entschlossene und schnelle Schritte zur Integration verlangt. Warum ich das so sehe, habe ich in dem beigefügten Positionspapier zu „Flucht, Integration und Migration“ zusammengefasst, über das ich gerne mit Euch diskutieren würde.

Aus meinem persönlichen Arbeitsgebiet, der Digital- und Wirtschaftspolitik sende ich Euch einen Gastkommentar, den ich gemeinsam mit einem Vertreter des chinesischen Digitalkonzerns Huawei am 4. August 2020 im Handelsblatt veröffentlicht habe. Wir sprechen uns dafür aus, ausländische Unternehmen, also auch chinesische, beim Ausbau des 5G-Netzes zuzulassen – was vor allem bei US-Präsident Trump für heftige Kritik und Drohungen sorgt. Nach zwanzig Jahren der Zusammenarbeit mit chinesischen Stellen halte ich eine solche technologische Kooperation für verantwortbar, wenn der Einsatz der Bauteile konsequent kontrolliert wird, um Datenspionage zu verhindern. Denn wir können uns weitere Verzögerungen beim Netzausbau, der bei einem Verzicht auf chinesische Bauteile unabwendbar wäre, nicht erlauben. Bei nahezu jedem meiner Wahlkreistermine werde ich auf die Schwierigkeiten in der Mobilfunk- und Digitalversorgung auf dem Land angesprochen. Wir können das nicht hinnehmen und müssen alles daran setzen, diesen gravierenden Nachteil unserer Dörfer und kleinen Städte aufzuarbeiten – und das mit der weltweit besten verfügbaren Technik!

Wir sind da in den letzten Wochen erheblich vorangekommen, weil die EU-Kommission nach jahrelangen zähen Verhandlungen endlich zugestimmt hat, dass wir staatlicherseits den Ausbau der Breitbandnetze fördern dürfen! Ab sofort dürfen wir nicht mehr nur unterversorgte Gebiete mit Datengeschwindigkeiten von weniger als 30 Mbit in der Sekunde fördern, sondern bis 100 Mbit/Sekunde und ab 2022 sogar ohne Beschränkungen, so dass wir ab diesem Zeitraum flächendeckend den Gigabit-Ausbau unterversorgter Gebiete angehen können. Schon vor 2023 dürfen Schulen, Rathäuser, Krankenhäuser sowie Unternehmen und Verkehrsknotenpunkte ausgebaut werden. Damit hat die EU-Kommission endlich anerkannt, dass der Staat nicht nur für die Grundversorgung der Bevölkerung zuständig ist, sondern auch für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Damit können auch weitere Bundesgelder eingesetzt werden: Über die seit 2018 geförderten 1.500 Projekte mit einem Volumen von 6,5 Milliarden Euro können nun weitere Vorhaben angegangen werden.

Zu diesem Thema und vielen anderen lokalen Projekten habe ich in den letzten Wochen rund fünfzig Veranstaltungen und Gespräche im Wahlkreis Bad Kreuznach/Birkenfeld, im Betreuungswahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück und in Rheinhessen durchgeführt. Es war großartig, so viele von Euch zu treffen, oder mit Unternehmensleitungen und Betriebsräten, Rettungsdiensten, Betreuungseinrichtungen für behinderte Menschen, Bürgerinitiativen und Verwaltungen zu sprechen. Viele Sorgen und Anregungen kann ich in Berlin einbringen und umgekehrt ist für viele Gesprächspartner wichtig, zu erfahren, wie und warum die Politik bestimmte Maßnahmen empfiehlt. Ich werde diese Besuche in den nächsten Wochen fortsetzen und bin für Anregungen und Themen immer dankbar.

Herzliche Grüße und bleibt gesund!

Dr. Joe Weingarten MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 4. Juni 2020

Liebe Genossinnen und Genossen,

dieser Bericht aus Berlin hat natürlich das Konjunkturprogramm des Bundes vom 3. Juni 2020 als Schwerpunkt. Ihr habt dazu über die Medien schon eine Vielzahl von Infor-mationen bekommen. Damit Ihr nicht von Interpretationen Dritter abhängig seid, füge ich Euch das Papier des Koalitionsausschusses bei, in dem alle Maßnahmen aufgelistet sind. Damit könnt Ihr Euch selbst ein Bild machen.

Ich will Euch aber gerne meine Einschätzung dazu geben. Das Programm hat zwei Kernaufgaben und die erfüllt es gut: Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten und Kaufanreize schaffen. Und das vor allem kurzfristig! Olaf Scholz hat in der Fraktion mehrfach darüber berichtet und deutlich gemacht, dass er vor allem Maßnahmen will,  die 2020 und 2021 auch direkt umsetzbar sind, damit die Wirkung nicht verpufft. Das ist jetzt gelungen. Noch nie hat unser Staat so viel Geld in so kurzer Zeit mobilisiert und an so vielen Stellen gleichzeitig angesetzt. Wobei es nicht nur darum geht, Kaufanreize zu setzen – sondern auch darum, gute Strukturen über die Krise zu retten.

Denn der Corona-Virus hat auch die Wirtschaft infiziert. Für uns bedeutet das: steigende Arbeitslosenzahlen und erste dauerhafte Unternehmens-Schließungen. Es wäre unehrlich zu sagen, wir hätten diesbezüglich schon das Schlimmste hinter uns. Eng wird es für viele Unternehmen im Herbst und nach dem Jahreswechsel. Wenn Rücklagen aufgebraucht sind und Kosten anstehen. Da müssen wir rechtzeitig helfen.

Wir haben mit dem Kurzarbeitergeld ein wichtiges Instrument, das Schlimmeres verhindert. Millionen Arbeitsplätze sind durch den erleichterten Zugang gerettet worden. Aber wir dürfen uns auch da die Welt nicht zu bunt malen: Für die Betroffenen bedeutet Kurzarbeit bittere finanzielle Einschnitte, auch wenn wir diese gemindert haben. Strukturen erhalten. Das ist ein wichtiges Ziel jeder Maßnahme in der Corona-Krise. Das gilt für die Kurzarbeit ebenso wie jetzt für das Konjunkturpaket. Eine Maßnahme darf man nicht unterschätzen, die kaum jemanden persönlich trifft, die sich aber für alle auswirken wird: Der Bund ersetzt zu einem großen Teil Umsatzeinbußen von Bahn und ÖPNV. Das ist auch ein wichtiger Schritt, um die Klimaziele zu erreichen. Vor allem aber ist es der Erhalt einer Infrastruktur, ohne die unsere Wirtschaft künftig deutlich weniger leistungsstark sein würde. Banal ausgedrückt: Wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommt, gibt es keine Arbeit. Das gilt vor allem für uns im ländlichen Raum. Auch die Stärkung der Kommunen ist von diesem Geist geprägt: Würden Bund und Länder sie in Folge der Corona-Krise in die Pleite laufen lassen, gäbe es weniger Kinderbetreuung, weniger Stadtbusse und die Straßen werden schlechter. Darunter leidet dann auch die Wirtschaft. Deswegen ist die Übernahme der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder richtig. Aber: Es tut weh und ich halte es für einen Fehler, dass sich die CDU und CSU erfolgreich dagegen gewährt haben, dass Bund und Länder einen Teil der bestehenden Schulden der Kommunen übernehmen. Gerade die Kommunen in Rheinland-Pfalz hätten davon profitiert. Die Vielen von uns, die kommunalpolitisch tätig sind, wissen, welche Belastung die Kassenkredite für die Kommunen bedeuten. Deswegen dürfen wir bei dem Thema nicht locker lassen. Es sollte eines unserer Kernthemen für den nächsten Bundestagswahlkampf sein!

Ich bin andererseits froh, dass es gelungen ist, bei den Unterkunftskosten zu Lasten der Kommunen den Bund stark in die Pflicht zu nehmen. Das ist eine echte Kostenentlastung für die Zukunft. Strukturen in der Wirtschaft können aber nur erhalten werden, wenn die Wirtschaft lebendig bleibt. Deshalb ist es richtig, dass der überwiegende Teil des Konjunkturpakets da ganz praktisch ansetzt und Kaufanreize schaffen will. Eine Wirtschaft, die wieder von allein laufen kann, bringt Geld – eine tote Wirtschaft kostet Geld. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass Familien 300 Euro pro Kind als Einkaufshilfe erhalten. Viele Familien sind in mehrfacher Sicht durch Corona geschädigt worden. Sie in den Mittelpunkt des Programms zu stellen, ist daher folgerichtig. Die steuerliche Anrechnung über den Kinderfreibetrag bedeutet, dass Familien ohne Einkommen und Geringverdiener den Betrag voll bekommen, wohingegen bei höheren Einkommen davon weniger ankommt, bei Spitzenverdienern noch etwa 45 %. Das ist gerecht und vernünftig.

Die Zuschüsse zur EEG-Umlage sowie die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer setzen ebenfalls am richtigen Punkt an: den Verbraucher entlasten durch niedrigere Preise für Strom, Lebensmittel und wichtige Produkte des Alltags. In der Umsetzung müssen wir – das wird die Aufgabe des Parlaments sein – darauf achten, dass die Vorteile tatsächlich beim Verbraucher ankommen und nicht zur versteckten Subvention für Stromunternehmen und Discounter werden.

Die erhöhte Kaufprämie für E-Autos sehe ich mit gemischten Gefühlen: Um die Klimaziele zu erreichen, ist die Stärkung von Bus und Bahn ohne Frage ein wichtiges Mittel. Ob das auch für das E-Auto gilt, ist deutlich weniger sicher. Mit der hohen Bedeutung, die die Automobil-Zulieferunternehmen in unserer Region haben vor Augen, ist es eine schwierige Entscheidung alleine E-Autos zu fördern, aber verbrauchsarme Benziner und Diesel – die bei den Automobilherstellern geradezu zehntausenden auf dem Hof stehen – außen vor zu lassen. Mit dem sozialen Aspekt vor Augen ist die Kaufprämie für E-Autos heikel: Zieht man die 6000 Euro Zuschuss vom Preisunterschied ab, den es beispielsweise zwischen einem E-Golf und einem Benziner-Golf gibt, dann kostet der E-Golf selbst mit Prämie immer noch rund 9000 Euro mehr beim Neukauf als der Benziner. Ob diejenigen, die sich diese Differenz leisten können, derzeit wirklich gefördert werden müssen, ist mehr als fraglich.

Sehr zufrieden bin ich hingegen damit, dass das Konjunkturprogramm auch in dieZukunft schaut und eine starke technologische Komponente hat. Neben der Förderung Erneuerbarer Energien bekommt erstmals die Wasserstofftechnologie die Bedeutung, die sie verdient. Und die Koalition bekennt sich zur Förderung der Künstlichen Intelligenz als Zukunftstechnologie. Die allgemeine Forschungsförderung, etwa über steuerliche Erleichterungen, kommt hinzu. Desgleichen die medizinische Forschung. Schon lange hat sich kein Programm der Bundesregierung so deutlich und engagiert zu Forschung, Innovation und Technik bekannt. Jetzt kommt es darauf an, diese Elemente auch auf kleine und mittlere Unternehmen auszurichten. Denen will ich mich im Besonderen widmen.

Neben der „großen“ Politik gibt es auch noch erfreuliche lokale Nachrichten. Unser Wahlkreisbüro in der Hauptstraße 404 in Idar-Oberstein (wer sich auskennt: in der Fußgängerzone unmittelbar am Marktplatz in Oberstein), hat Anfang Juni eröffnet und wird dort von Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr besetzt sein. Rouven Voigt wird sich dort vorwiegend um die Anliegen im Kreis Birkenfeld und dem Kirner Land kümmern, Mario Thurnes um die anderen Regionen im Kreis Kreuznach, unseren Betreuungswahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück und die sonstigen Termine in Rheinland-Pfalz. Sonja Mzyk organisiert die Bürgeranfragen, die Termine im Büro und die sozialen Medien. Erreichbar ist das Büro unter joe.weingarten.wk@bundestag.de oder unter der Telefonnummer 06781 508-9233.

Bitte meldet Euch, wenn Ihr ein Anliegen habt, uns etwas mitteilen oder Termine vereinbaren wollt. Wir freuen uns auf die Kontakte und Gespräche. Oder kommt einfach spontan vorbei!

Herzliche Grüße!

Dr. Joe Weingarten MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, den 8. Mai 2020

Liebe Genossinnen und Genossen,

auch die aktuelle Sitzungswoche in Berlin war von Corona-Themen dominiert, aber mittlerweile treten auch andere Themen wieder in den Vordergrund. Darüber will ich heute berichten.

Zu den Corona-bedingten Einschränkungen lege ich Euch die Ergebnisse der Absprachen von Bund und Ländern vom 6. Mai 2020 bei, damit Ihr das in Ruhe nachlesen könnt. Das Hauptanliegen der Corona-Strategie, die Abflachung der Kurve der Neuinfektionen, ist uns gelungen. Deswegen war es jetzt richtig, erste Schritte der Öffnung zu gehen, auch in der für uns so wichtigen Gastronomie und im Tourismus. Aber die Probleme sind noch keinesfalls gelöst, es kann Rückschläge geben. Damit rechne ich aber eher in den Großstädten, in unseren ländlichen Regionen können wir, gerade was die Disziplin in der Einhaltung der Regeln in der Öffentlichkeit, in Geschäften und Gastronomie angeht, optimistisch sein. Ein großes Dankeschön deshalb an alle von Euch, die in Geschäften und Gaststätten auf den Tag der Öffnung hinarbeiten und mit viel Umsicht und Disziplin das alles vorbereiten!

Sorgen machen mir noch die Öffnungsfragen in Schulen und Kitas. Da ich kein Fachmann in diesen Fragen, halte ich mich mit Äußerungen zur weiteren Schulöffnung zurück. Die Krise hat uns aber gezeigt, wie viele Probleme wir noch bei der Digitalisierung des Unterrichts haben. Da muss noch viel mehr von Bund und Land in die Infrastruktur, in die Geräte und in die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer investiert werden! Aber auch hier habe ich viele Beispiele für hohes Engagement und Kreativität bei der Vorbereitung der Öffnungen gesehen, gerade im Grundschulbereich. Danke deshalb auch an alle, die dabei mitgewirkt haben!

Diese Woche haben wir in der Fraktion wiederum über die Prämie für die Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen oder dem ambulanten Dienst gesprochen, die im Juli ausgezahlt werden soll. Sie wird kommen und sie wird nicht nur Pflegekräfte umfassen, sondern auch Unterstützungskräfte. Das war uns wichtig. Mir – und vielen in der SPD-Bundestagsfraktion – ist es aber nicht verständlich, warum diese Prämie nur im Bereich der Pflegeeinrichtungen, nicht aber für die – genauso belasteten – Kräfte in den Krankenhäusern ausbezahlt wird. Dafür setzte ich mich weiterhin ein und ich denke, die Diskussion ist noch nicht am Ende.

Zwei Themen haben die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche intern sehr beschäftigt und dabei ist wieder einmal völlig unnötig interner Krach ausgebrochen: die Frage der Wehrbeauftragten und der Ersatz der Bundeswehr-Tornados durch amerikanische FA/18 Bomber.

Dabei ging es in der Fraktion hoch her. Zusammengefasst: Hans-Peter Bartels war in der Bundeswehr hochgeschätzt, hat sich aber von der SPD ziemlich isoliert (auch deswegen wurde er von Union und FDP in der letzten Woche so gelobt) und hatte keine Mehrheit mehr. Johannes Kahrs, gewiefter Haushaltspolitiker und Oberst der Reserve, hätte es gerne gemacht, wurde aber von der Union – und Teilen unserer Fraktion – abgelehnt.  Dann hat Rolf Mützenich für diese Position Eva Högl vorgeschlagen, die zwar keine Bundeswehrerfahrung hat, aber eine ausgewiesene Personalrechtlerin ist. Und Personalrechtsfragen spielen für den oder die Wehrbeauftragte eine ganz zentrale Rolle. Die Wehrbeauftragte ist keine Militärpolitikerin oder Neben-Verteidigungsministerin – auch wenn Hans-Peter Bartels gerne mit dieser Rolle kokettiert hat.

Der ganze Ablauf der Personalentscheidung – einsamer Beschluss des Geschäftsführenden Fraktionsvorstandes, alle anderen Abgeordneten erfuhren es aus der Presse – war rundheraus beschissen. Die Wahl von Eva Högl war im Ergebnis in Ordnung, ich denke, sie wird das gut machen. Aber die Begleiterscheinungen, die Verärgerung der Verteidigungspolitiker, die Vertrauensverluste bei der Bundeswehr und die Mandatsaufgabe unseres wichtigsten Haushaltspolitikers, Johannes Kahrs, waren unnötig und dumm. Ich selbst habe Eva Högl im Ergebnis unterstützt (hätte auch Hans-Peter Bartels oder Johannes Kars für tragbar gehalten), weil ich trotz meiner Verärgerung über den Ablauf wegen dieser Personalie nicht unserem Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich in den Rücken fallen wollte. Das sah der weit überwiegende Teil unserer Fraktion genauso.

Nächstes Aufregerthema waren die für die in Büchel (wahrscheinlich) liegenden US-Atombomben geplanten Kampfflugzeuge. Annegret Kramp-Karrenbauer hat uns da zur Unzeit eine Diskussion aufgedrückt und wir haben sie bereitwillig aufgenommen. Sachlich ist es so, dass die über vierzig Jahre alten Tornados der Bundeswehr Mitte/Ende der 20er-Jahre einen Nachfolger brauchen, es gibt heute schon kaum noch Ersatzteile, die Einsatzbereitschaft ist gefährdet. Jetzt ist es wohl zwischen uns allen unstrittig, dass wir ein atomwaffenfreies Deutschland und Europa wollen, am besten eine atomwaffenfreie Welt. Aber ich stimme mit Rolf Mützenich und Norbert Walter-Borjans nicht darin überein, dass es ein vernünftiger Schritt wäre, hier einseitig abzurüsten. China, Russland, Pakistan, der Iran und Nordkorea rüsten in diesem Punkt munter weiter und wir rüsten einseitig ab – das ist für mich keine Lösung. Sondern ich denke, dass wir den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland als NATO-Faustpfand in Abrüstungsverhandlungen einbringen müssen, um auch andere zur Verkleinerung oder zur Abschaffung ihres Arsenals zu bewegen. Wenn wir hier anders vorgehen, verlegen die USA diese Waffen nach Polen, die Bedrohung ist dann nahezu die gleiche, aber wir haben bei den Verhandlungen nichts mehr mitzureden.

Jedenfalls müssen wir die Diskussion dazu anders führen, als in der letzten Woche: Nicht immer in einer medialen Halböffentlichkeit, sondern erst intern Positionen ausdiskutieren und dann nach außen vertreten. Ich könnte wahnsinnig darüber werden, wie dieser eiserne Grundsatz der Willensbildung in einer Partei immer wieder – auch von der Parteiführung – ignoriert wird.

Ein weiteres Thema, das die Diskussion langsam beherrscht ist das kommende Konjunkturpaket, insbesondere die Frage der Förderung der Automobilindustrie. Ich bin für eine solche Förderung, gerade auch angesichts der vielen Zuliefer- und Metallbetriebe in unserer Region, deren Sorgen um die Zukunft ich kenne. Aber eine reine Absatzprämie, nach dem Motto „Hauptsache Autos verkauft“ halte ich für falsch. Wenn es staatliche Hilfen gibt, dann müssen sie den Strukturwandel in der Autoindustrie weiter unterstützen, müssen Energieeffizienz und -einsparung ermöglichen. Anders als die Grünen halte ich aber eine ausschließliche Förderung von Elektromobilen für falsch. Für mich gehören auch modernste Dieselmotoren (als Übergangstechnologie) und Wasserstoffantriebe in den Blick. Gerade mit Wasserstofffragen und Bio-Fuels haben wir uns in der Arbeitsgruppe Wirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche intensiv beschäftigt. Hier liegen im Straßenverkehr, in der Industrie und im Flugzeugbereich große Potentiale. Diese Diskussion wird in den nächsten Wochen weitergehen, ich werde dazu berichten.

Bis dann: Herzliche Grüße und bleibt gesund!

Dr. Joe Weingarten MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, den 27. April 2020

Liebe Genossinnen und Genossen,

nach der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages will ich Euch wieder einen Bericht zur Lage mit meinen Einschätzungen geben.

Die wesentlichen Neuerungen waren die Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 22. April 2020, vor allem zum Kurzarbeitergeld, zur Steuersenkung für die Gastronomiebetriebe und zu Zuschüssen für Schülerinnen und Schüler. Die grundsätzlichen Ergebnisse könnt Ihr dem beiliegenden Ergebnispapier entnehmen. Die Vorhaben werden jetzt, beginnend in der übernächsten Woche, durch den Bundestag in Gesetzesform gebracht.

Mit dem Ergebnis zum Kurzarbeitergeld können wir nicht voll zufrieden sein. Die beschlossene Stufenregelung bringt nur einem Teil der Betroffenen die angemessene Erhöhung auf 80 oder 87 %. Aber mehr war mit der CDU/CSU im Moment nicht zu erreichen. Wir sollten nicht aufhören, uns weiter für eine allgemeine Erhöhung einzusetzen, gerade wenn, wie zu befürchten ist, einige Branche noch länger von der Kurzarbeit betroffen sein werden.

Der Beschluss zu den Gastronomiebetrieben (Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 %) ist nicht verkehrt, aber er bringt keine unmittelbare Entlastung. Denn wo kein Umsatz ist, da werden auch keine Steuern bezahlt und es gibt demzufolge auch keine Entlastung. Wir müssen uns vielmehr überlegen, wie wir darauf reagieren, wenn die Gastronomie noch über weitere Wochen, gar Monate, geschlossen bleiben muss. Damit fiele das gesamte Sommergeschäft aus. Das würden viele Betriebe nicht überleben. Um hier zu helfen, brauchen wir ein umfassendes Konzept mit direkten Zahlungen an die Gastronomen, rechtlichen Erleichterungen für den Betrieb und die Nachfolge von Gastronomiebetreibern. Ich bin dazu im Gespräch mit dem rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverband.

Insgesamt sollten wir bei der Diskussion über Lockerungen von Unternehmensschließungen und öffentlichen Einschränkungen eher vorsichtig vorgehen. Mir hat der Wettbewerb, insbesondere unter den Unionsministerpräsidenten Laschet und Söder, wer die besseren Ideen für noch weitergehende Öffnungen hat, nicht gefallen. Ich unterstütze da die Bundeskanzlerin in ihren Appellen zur Zurückhaltung. Wenn wir jetzt zu weit gehen, zu schnell öffnen, könnten die Ansteckungszahlen Anfang Mai wieder deutlich nach oben gehen und wir müssten wieder zurück rudern. Deshalb: Jetzt bitte vorsichtig sein und erst schauen, ob die jetzt beschlossenen Öffnungen, insbesondere die Öffnung der kleineren Geschäfte, funktioniert. Ich weiß, dass das viele von Euch nicht nur wirtschaftlich, sondern auch in ihrer persönlichen Lebensführung betrifft. Die Sommer- und Weinfeste, die Kerwen und Vereinsfeste, die unser Land im Sommer so prägen und zu unserem Lebensgefühl an der Nahe, im Hunsrück, an Rhein und Mosel gehören, sind gefährdet, finden nach meiner Einschätzung in diesem Sommer nicht statt. Trotzdem bitte ich Euch: Seid diszipliniert, befolgt die Maskenpflicht und unterstützt die Forderung nach vorsichtiger Öffnung. Es geht um viel, um Gesundheit und Leben unserer Mitmenschen!

Neben den „großen“ politischen Entscheidungen gab es in der letzten Woche auch ein paar Beschlüsse, die nicht ganz so viel Aufmerksamkeit erregt haben, aber auch zur Bekämpfung des Corona-Virus wichtig sind. So sind Bund und Länder überein gekommen, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken und pro 20.000 Einwohner bundesweit je ein „Kontaktverfolgungsteam“ bei den Gesundheitsbehörden einzurichten, damit in Folge von Infektionen möglichst schnell geklärt werden kann, mit wem der oder die Betroffene zuletzt Kontakt hatte.

Im Moment erreicht mich eine Vielzahl von Anfragen, von Unternehmenshilfen bis zu rechtlichen Lockerungen. Ich versuche zu helfen und zu vermitteln, wo ich kann. Der Druck auf die Zuschüsse des Bundes, die von der ISB in Mainz bearbeitet werden, lässt nach. Die Bearbeitung war in den ersten vierzehn Tagen nicht gut, viele bekamen weder eine Nachricht, noch Unterstützung. Mittlerweile sind aber über 42.00 Anträge bearbeitet und die Auszahlungen laufen. Jetzt geht es eher um die Gleichbehandlung oder Unterstützung einzelner Branchen. So habe ich mich in dieser Woche an unsere Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler gewandt und darum gebeten, auch Fußpflegern, ähnlich wie den Friseuren, die Öffnung ihrer Betriebe zu ermöglichen, auch wenn sie nicht zu den zertifizierten Podologen gehören.

Ein paar Fragen machen mir im Moment verstärkt Sorgen:

Da ist zum einen die Lage der Künstler/innen und Soloselbständigen. Viele kommen immer mehr in Schwierigkeiten, je länger das Verbot öffentlicher Veranstaltungen dauert. Bislang war ich der Meinung, dass der vorgeschlagene Hilfsweg (Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit erweiterter Anerkennung von Miet- und Nebenkosten) ausreicht, weil für einige Wochen Rücklagen da sein müssten. Wenn diese Künstler und anderen Selbständige aber nun über Monate ohne Einkommen sind, wird das nicht reichen. Ich setze mich dafür ein, hier auch direkt von staatlicher Seite finanziell zu helfen.

Immer noch hängt die Frage der Gehaltszuschüsse für Pflegekräfte. Sie sollen mit dem Juli-Gehalt einen Zuschuss von 1.500 Euro bekommen, aber die Finanzierung stockt. Deshalb habe ich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angeschrieben und ihn um eine allgemein verbindliche rechtliche Regelung für alle Beschäftigten und eine Finanzierung aus Bundesmitteln gebeten. Das wäre aus meiner Sicht gerecht für die Beschäftigten und auch für kleinere Pflegebetriebe, die diese Gehaltszuschüsse so kurzfristig kaum aufbringen könnten.

Wir brauchen auch Hilfen für Studierende. Vielen sind die Minijobs, mit denen sie ihr Studium finanzieren, weggebrochen. Eine Verlängerung und Öffnung der Bafög-Hilfen könnte ihnen helfen. Auch dafür setze ich mich ein.

Ein letzter Punkt: Wir müssen auch über die Krise hinausdenken. Beispielsweise sind viele öffentliche touristische Einrichtungen wie Museen, Besucherbergwerke oder Tierparks genauso vom wirtschaftlichen Einbruch betroffen, wie private Unternehmen. Öffentliche Einrichtungen fallen aber nicht unter den Schutzschirm für die Unternehmen und müssen in der Regel von den – ohnehin belasteten – Kommunen getragen werden. Im Kreis Birkenfeld haben unser Landtagsabgeordneter Hans-Jürgen Noss und ich deshalb vorgeschlagen, solche öffentlichen Einrichtungen aus den Mitteln zu unterstützen, die das Land den Kreisen als Corona-Hilfen zugewiesen hat. Das könnte auch für andere Kreise ein Modell der Hilfe für die betroffenen Ortsgemeinden sein. Und ich habe im Kreis Birkenfeld, im Kreis Bad Kreuznach und im Rhein-Hunsrück-Kreis mehr als zwanzig Museen angeschrieben und sie auf eine mögliche Unterstützung der Stiftung „Lebendige Stadt“ zum Thema „Das beste Heimatmuseum“ aufmerksam gemacht. Auch solche Initiativen können helfen.

Sollten Euch weitere Themen und Hilfsnotwendigkeiten auffallen, zögert nicht, wie bisher auch, mich anzusprechen. Wir können nicht überall in gleichem Maß helfen, aber vieles geht doch.

Bleibt weiterhin gesund und: Herzliche Grüße!

Dr. Joe Weingarten MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, den 7. April 2020

Liebe Genossinnen und Genossen,

heute will ich Euch im aktuellen Bericht aus Berlin über den Sachstand bei einem Thema informieren, zu dem ich in den letzten Tagen vielfach angesprochen wurde, nämlich der Frage: Haben wir in Deutschland ausreichend persönliche Schutzeinrichtungen (Schutzmasken, Handschuhe und Desinfektionsmittel) für die Rettungsdienste, die Ärzte, Pfleger und die Bevölkerung? Die ehrliche Antwort ist: Nein, noch nicht, aber wir holen sehr deutlich auf.

Nach Auskunft von Bundesgesundheitsminister Spahn von gestern sieht es da aktuell so aus: Im Prinzip organisieren die Länder und die Gesundheitseinrichtungen die Versorgung mit diesen Schutzausrichtungen selber. Angesichts der besonderen Lage hat der Bund aber begonnen, ergänzend zu den Beschaffungen der Institutionen des Gesundheitswesens und der Länder bundesseitig die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier insbesondere Schutzmasken und -kittel, Desinfektionsmittel sowie Beatmungsgeräte, für ganz Deutschland zentral zu beschaffen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Zur Beschaffung dieser Schutzausrüstungen kooperieren verschiedene Stellen der Bundesregierung. Bislang wurden rund 8 Mio. FFP2-Masken, 400.000 FFP3-Masken und 25,5 Mio. OP-Masken sowie 22,5 Mio. Handschuhe den Ländern zur Verfügung gestellt. Nach Rheinland-Pfalz sind davon bis Ende letzter Woche rund 395.000 FFP2-Masken, 16.400 FFP3-Masken, etwa 1,3 Millionen OP-Masken und rund 1,1 Millionen Handschuhe gegangen.

Die Versorgung ist nicht einfach. Weltweit gibt es gerade einen Wettbewerb um solche Schutzausrüstungen. Um der Verknappung und der Preisexplosion besser begegnen zu können, ist beim Bundesgesundheitsministerium ein Beschaffungsstab eingerichtet worden. Mit dem Ziel, unseren nationalen Bedarf aus dem Inland heraus besser decken zu können, entwickelt und testet der Bund gegenwärtig verschiedene Anreizinstrumente (zum Beispiel neue Bieter- und Vergabeverfahren).

Denn in den letzten drei Monaten gab und gibt es einschneidende Beschränkungen des weltweiten Warenverkehrs bei PSA. Exportbeschränkungen und -verbote, Beschlagnahmungen und andere staatliche Eingriffe internationaler und europäischer Handelspartner hatten und haben erhebliche Folgen für die Liefersicherheit nach Deutschland. Auch bei den Staaten, die nach scheinbar erfolgreicher Eindämmung der Corona-Epidemie in ihrem Land ihre Beschränkungen mittlerweile aufgehoben oder gelockert haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer erneuten Ausbreitung des Corona-Virus in diesen Ländern kurzfristig wieder entsprechende Beschränkungen beschlossen werden. Um für die kommenden Monate weniger abhängig zu sein von Lieferungen aus anderen Ländern, prüft die Bundesregierung ein Verfahren, bei dem seitens des Bundes langlaufende Verträge geschlossen werden mit solchen Unternehmen, die gegen die Zusicherung bestimmter Mengen und Preise die Produktion von Schutzmasken und -kitteln in Deutschland zeitnah ausbauen oder neu aufnehmen.

Das Bundesgesundheitsministerium organisiert die Verteilung der bundesweit beschafften Schutzausrüstungen an die Länder – und je nach Wunsch der Länder – an die Kassenärztlichen Vereinigungen über einen Logistiker, um jegliche Zeitverzögerungen zu vermeiden. Mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung wird bei der Verteilung grundsätzlich die jeweilige Bevölkerungszahl des Bundeslandes zu Grunde gelegt. Die Länder und teilweise die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilen die Schutzausrüstung dann nach dem in den jeweiligen Regionen vorliegenden Bedarf.

Neben der zentralen Beschaffung sollen Länder, Krankenhäuser, Arztpraxen und die weiteren Bedarfsträger aber weiterhin selbst Schutzausrüstung beschaffen und ihre üblichen Lieferanten auffordern, sie zu informieren, sobald die benötigte Schutzausrüstung wieder lieferbar ist.

Desinfektionsmittel

Anders als PSA werden Desinfektionsmittel überwiegend von Unternehmen in Deutschland produziert. Derzeit fehlen teilweise Rohstoffe, Abfüllkapazitäten sowie geeignete Gebinde, die für den Vertrieb der Ausgangsstoffe und Desinfektionsmittel über den Arzneimittelgroßhandel an die Apotheken und Gesundheitseinrichtungen praktikabel sind.

Zur Erweiterung der Kapazitäten bei Rohstoffen und Abfüllung konnte mit der chemischen Industrie und den Produzenten von Alkoholen eine Reihe von Maßnahmen bereits umgesetzt werden. Andere Maßnahmen laufen noch.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat im Wege einer Allgemeinverfügung befristet Ausnahmen der Zulassung von Arzneimitteln zur Hände-Desinfektion zugelassen. Konkret wurden bereits 700 t Bioethanol und weitere Rohstoffe zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zur Versorgung der deutschen Krankenhausapotheken über Kraftstoffhersteller gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker beschafft und werden an die Krankenhäuser ausgeliefert. Bioethanol dient als Zusatzstoff in Kraftstoffen und steht in der hier zu verwendeten Reinheit in großen Mengen zur Verfügung.

Beatmungsgeräte

Das Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen mit mehreren Anbietern Verträge über den Kauf von mehr als 20.000 Beatmungsgeräten geschlossen.

Bis zum 8. April 2020 ist geplant, in einer ersten Tranche mehrere hundert Geräte an die Länder zu verteilen. Diese verteilen die Beatmungsgeräte an die von ihnen ausgewählten Krankenhäuser. Durch die sehr frühzeitige Bündelung und Auftragsvergabe seitens des Bundes konnten Kontingente auf einem mittlerweile sehr umkämpften Weltmarkt gesichert werden. Da die Geräte größtenteils noch produziert werden müssen, kommen sie über mehrere Monate verteilt hier an.

Die Gesundheitsministerien der Länder werden die ihnen zur Verfügung gestellten Beatmungsgeräte innerhalb ihrer Länder bedarfsgerecht zuordnen. Krankenhäuser sollen etwaige Bedarfe gegenüber den jeweilig zuständigen Stellen in den Landesgesundheitsministerien anmelden. Die Länder erstatten dem Bund den jeweiligen Einkaufspreis. Zusätzlich kaufen Länder und Kliniken Beatmungsgeräte auf dem internationalen Markt.

Soweit der Bericht des Bundesgesundheitsministers. Ihr seht, wir haben da durchaus noch Engpässe, aber es wird besser. Das ist auch wichtig, weil ich davon überzeugt bin, dass eine Lockerung der bisherigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beschränkungen nur möglich ist, wenn wir ausreichend Schutzausrüstungen für ganz Deutschland, also für 83 Millionen Menschen, haben. Darauf arbeiten wir hin.

Bleibt gesund und: Herzliche Grüße!

Dr. Joe Weingarten MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, den 27. März 2020

Liebe Genossinnen und Genossen,

die Große Koalition in Berlin und die Ampelkoalition in Mainz haben auf die Corona-Krise konzentriert und engagiert reagiert. Mit einem Milliarden schweren Paket helfen wir betroffenen Unternehmen, ermöglichen schnelle und unbürokratische Kredite, vermeiden Härten wie Entmietungen und verhindern so einen Substanzverlust. Das Land zieht mit ergänzenden Maßnahmen nach. Ich füge diesem Bericht eine Zusammenstellung der SPD-Bundestagsfraktion bei, die die wesentlichen Teile des Bundes-Hilfsprogrammes kurz zusammen fasst und Euch einen Überblick gibt. Für diejenigen, die sich für wirtschaftliche Themen besonders interessieren, lege ich auch eine kurze Übersicht über die Wirtschaftsmaßnahmen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz bei.

Es ist richtig, dass Treffen mit unmittelbarem Kontakt, soweit es möglich ist, zurück-gefahren werden. In einigen Branchen geht das aber nicht. Wir werden zum Beispiel weiter die Müllabfuhr brauchen und die wird ihre Arbeit nicht ins Home Office verlegen können. All denen in Geschäften, Banken, der Logistik, der Grundversorgung, der Industrie, dem Handel, der Lebensmittelversorgung und natürlich dem Gesundheitswesen, die trotz der Corona-Krise ihrer Arbeit nachgehen – obwohl die meist noch schwerer geworden ist, als sie davor schon war – gilt mein großer Dank. Dieser Dank muss über die Krise hinaus gehen und sich nicht nur in moralischer Anerkennung äußern, sondern auch durch bessere Arbeitsbedingungen und Löhne in den Berufen, von deren Arbeit wir jetzt alle abhängen!

Aber auch denen, die ihre Arbeit ins Home Office verlegt haben, danke ich aufrichtig. Sie leisten ihren Beitrag, damit wir den Anstieg der Fallzahlen möglichst flach und so die Situation im Griff halten. Ich persönlich verzichte derzeit auf jeden direkten Kontakt, der sich vermeiden lässt (auch weil ich nach einem Kontakt mit einer infizierten Person erst heute mein negatives Testergebnis erhalten habe). In vielen Gesprächen über WhatsApp, Facebook, Skype, Mails – und nicht zu vergessen – ganz klassisch am Telefon, bleibe ich aber im Kontakt mit Menschen.

Aus diesen Gesprächen erfahre ich, auf wie viele unterschiedliche Weisen die Corona-Krise die Menschen vor Herausforderungen stellt. Einiges habe ich aufgegriffen und meinen Teil zur Lösung der Probleme beigetragen. Zum Beispiel habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Verwaltungsaufwand für Unternehmen gesenkt wird, die einen schnellen Kredit brauchen. Aus meiner Erfahrung als Leiter des rheinland-pfälzischen Krisenstabes Wirtschaft in der Finanzkrise 2008 weiß ich, dass das eine entscheidende Engstelle für den Erfolg des Krisenmanagements ist. Im Kreis Bad Kreuznach hat Landrätin Dickes hierzu schon zu einer Krisenrunde aus Verwaltungen, Banken, BA, Abgeordneten, Verbänden und Kammern eingeladen, die sehr zielorientiert daran arbeitet, betroffenen Unternehmen schnell Hilfe zukommen zu lassen und zugleich der Politik Rückmeldungen über noch bestehende Regelungslücken gibt. Im Kreis Birkenfeld wird Landrat Dr. Schneider meiner Anregung folgen und in der nächsten Woche gleichfalls zu einer solchen Runde einladen. Für den Rhein-Hunsrück/Mosel-Wahlkreis fehlen mir dazu die Informationen. Wenn ich dort helfen kann, dass entsprechende Runden zusammen treten, bitte ich um eine Nachricht.

Auch habe ich mich dafür eingesetzt, dass LKW-Fahrer weiterhin Zugang zu sanitären Anlagen haben. Da die Raststätten wegen der Kontaktsperre schließen mussten, fehlen Fernfahrerinnen und Fernfahrern schon jetzt an vielen Stellen Duschen und Toiletten. An anderen Stellen droht das. Damit ist der Transport gefährdet und somit unsere Grundversorgung. Ich habe in dieser Sache den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und den Landesverkehrsminister Dr. Volker Wissing angeschrieben mit der Bitte, Lösungen für das Problem zu finden. Es ist richtig, dass die Politik dieses dringende Problem angeht. Mittlerweile beschäftigt man sich in Berlin damit.

Was ich nach dieser Initiative erlebt habe, hat mich bewegt: Privatleute haben sich gemeldet, auch Unternehmen. Alle mit der Botschaft: Liebe Fernfahrerinnen und Fernfahrer, Ihr könnt bei uns duschen – Ihr könnt unsere Toiletten nutzen. Das ist die Einstellung, mit der wir durch die Krise kommen: Ja, die Politik muss Dinge regeln und sich kümmern. Das tut sie auch. Aber wer selbst eine Chance sieht, zu helfen, der sollte sie auch ergreifen – und unglaublich viele ergreifen sie auch.

Es beeindruckt mich, wie hoch die Solidarität in unserer Gesellschaft ist: Menschen spenden, teilen ihre Vorräte und gehen für die einkaufen, die das im Moment nicht können. Solche Initiativen haben unter anderem die Jusos gegründet und auch die Junge Union. Ich erwähne das ausdrücklich. Denn die Corona-Krise ist die Zeit für Zusammenhalt – und nicht für kleinliches Gezänk.

In einer Krise ist Umsicht gefragt, Handeln, wo es nötig ist – aber auch an der richtigen Stelle die Nerven zu behalten und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu wahren. Wir müssen beispielsweise im Moment viele Freiheitsrechte einschränken. Das muss so sein, aber ich achte mit der SPD-Bundestagsfraktion darauf, dass die Grenzen unseres Grundgesetzes dabei nicht verletzt werden.

Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz ist der Lotse in der Krise. Das gesamte Kabinett zeigt derzeit, wie handlungsfähig und standfest seine Vertreter sind. Wie lange die Krise noch dauern wird, das kann derzeit niemand sagen. Auch nicht, was genau sie uns alles noch abverlangen wird.

Was mir Sorgen bereitet, ist die anhaltende Diskussion über die Krankenhausstruktur. Ich finde es richtig, wie die Landesregierung die Notfallplanung vorantreibt. Das ist auch notwendig, weil es immer noch Engpässe gibt. So erreichen mich immer wieder Nachrichten von Arztpraxen, Pflegediensten oder sogar Kliniken, die mich um Unterstützung beim Kauf von Reinigungsmitten, Mundschutz oder gar Beatmungsgeräten in China bitten. Ich vermittele da an Kontakten, was ich kann, aber es ist keine einfache Lage.

Vor diesem Hintergrund frage ich mich, ob es schlau und angemessen ist, wenn wir weiter die Diskussion über Krankenhausschließungen im Land führen und damit die Leute weiter verunsichern. Nach meiner Meinung sollte es jetzt ein Moratorium, also einen Stop der Schließungen, geben und wir in der notwendigen Ruhe nach der Krise beschließen, welche Strukturen wir in der Gesundheitsversorgung künftig haben wollen und was uns das finanziell wert ist. Ich bin ganz sicher, dass wir künftig mehr Geld und Ressourcen in die Gesundheitssicherung der Bevölkerung stecken werden, als vor der Krise und dass die Haltung der SPD in dieser Frage ganz entscheidend für das dauerhafte Vertrauen der Bevölkerung in uns ist.

Aber bei aller Unsicherheit, bin ich mir sicher: Wir werden die Krise meisten. Wir werden sie meistern, weil wir das zusammen tun werden: „Die Politik“ und „Die Bevölkerung“ gibt es in einer Krise nicht: Menschen helfen. An welcher Stelle und in welchem Maß sie das auch immer können. Ich hoffe, dieser Bericht erreicht Euch bei guter Gesundheit. Wir leben wohl noch auf längere Zeit in Unsicherheit, was den weiteren Fortgang der Coronavirus-Epidemie angeht und ich wünsche mir, dass möglichst vielen von Euch eine Ansteckung erspart bleibt. Den bereits Erkrankten gilt mein besonders herzlicher Gruß: gute Besserung für Euch!

Herzliche Grüße

Dr. Joe Weingarten MdB