MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 10. Mai 2021

Liebe Genossinnen und Genossen,

zu Beginn des heutigen Berichts aus Berlin möchte ich mich herzlich für die erneute Nominierung als Bundestagskandidat für den Wahlkreis 201 bedanken! Die rund 73 Prozent Zustimmung, die ich bei der Wahlkreiskonferenz am 26. April 2021 in Idar-Oberstein bekommen habe, waren ein ehrliches und gutes Ergebnis, nach manchen Diskussionen aus früheren Jahren. Es zeigt ein hohes Maß an Geschlossenheit. Jetzt wollen wir alle Kräfte zusammennehmen, um ein gutes Ergebnis für die SPD an der Nahe, in allen Wahlkreisen in Rheinland-Pfalz und in ganz Deutschland zu erzielen!

Auf der Wahlkreiskonferenz habe ich einen Rückblick auf meine Arbeit der letzten Monate gehalten und auch nach vorne geblickt. Ich habe versucht, die Ziele zu formulieren, die wir gemeinsam im nächsten Jahrzehnt in unserer Region erreichen wollen und können. Im Zusammenwirken von Kommunen, Land und Bund werden wir die Folgen der Corona Pandemie bewältigen, den Klimawandel nachhaltig angehen, die dazu notwendige Transformation unserer Wirtschaft voran treiben und den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Meine Rede dazu auf der Wahlkreiskonferenz lege ich diesem Bericht bei. Über diese dort angesprochenen Themen würde ich gerne mit euch und den Wählerinnen und Wählern in den nächsten Monaten intensiv diskutieren!

Die Bundestagssitzungen und politischen Beratungen dieser Woche standen unter zwei Themen: erste Öffnungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen und weiteres Handeln gegen den Klimawandel. Wir haben, auch nach intensiver Diskussion in der Fraktion, der Verordnung zugestimmt, die eine Lockerung der Kontakt- und Ausgangbeschränkungen für vollständig Geimpfte und von Corona Genesene bringt. Es ist der richtige und auch verfassungsrechtlich unumgängliche Schritt, dass sich Menschen mit vollständigem Impfschutz frei bewegen können und auch in Läden oder beim Friseur keine Tests mehr machen müssen.

Das kann aber nur der erste Schritt sein. Wenn die Inzidenzzahlen weiter deutlich sinken und die Zahl der Geimpften weiter ansteigt, müssen wir auch substantielle Lockerungen bei Veranstaltungen, in Hotels und in der Gastronomie erreichen. Insbesondere in der Außengastronomie sollte es schnell bundesweite Reglungen für Öffnungen geben, um den Menschen etwas Entspannung und der Gastronomie erste Perspektiven zu geben. Das muss auch bei kleineren Veranstaltungen und bei Übernachtungen möglich sein.

Und es macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, damit zu warten, bis ein europaweiter digitaler, weitestgehend fälschungssicherer Impfnachweis da ist. Mag ja sein, dass ein paar Vollpfosten jetzt mit gefälschten Impfausweisen außer Haus gehen. Wenn die erwischt werden, sollte man sie streng bestrafen. Aber für die allermeisten Zwecke sollte nach meiner Einschätzung der ganz normale Impfausweis reichen. Wir dürfen nicht alles immer so überperfektionieren (wie bei der Corona-Warn-App!)

Wichtige – und schnelle – Entscheidungen auch in der Klimapolitik: Knapp eine Woche, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bestehende Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, haben am Mittwoch unsere Umweltministerin Svenja Schulze und unser Finanzminister und Kanzlerkandidat Olaf Scholz den Entwurf für ein erweitertes Klimaschutzgesetz vorgelegt. Dieser sieht deutlich verschärfte Vorgaben für den Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2 vor. Zudem soll Deutschland bereits 2045 klimaneutral wirtschaften, also nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie andererseits gebunden werden können.

Als Zwischenschritte sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Bisher ist das Ziel hier 55 Prozent. Bis 2040 soll der Ausstoß dann um 88 Prozent sinken, ehe 2045 Klimaneutralität erreicht sein soll. Damit wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, dass vor allem kritisiert hat, dass im bestehenden Gesetz keinerlei Einsparungen über 2030 hinaus vorgesehen sind. Damit, so das Urteil, würden die Grundrechte künftiger Generationen verletzt.

Im Prinzip holen wir nun mit den konkreten Zwischenzielen nur das nach, was im Koalitionsvertrag eh geplant war, seitens der Union im Gesetzgebungsverfahren 2019 aber gescheitert war. Nur um das Scheitern des Klimaschutzgesetzes zu verhindern, haben wir uns mit der Union auf einen Kompromiss ohne Reduktionszwischenritte nach 2030 geeinigt. Dieses Defizit wird jetzt beseitigt.

Aber wir müssen auch immer diejenigen im Auge behalten, die das Ganze bezahlen sollen: unsere Bürgerinnen und Bürger, gerade die mit einem kleineren Geldbeutel. Denn engagierter Klimaschutz ist wichtig, aber in Gesetzen formulierte Ziele müssen auch erreichbar sein und dürfen die sozialen Folgen für Beschäftigte nicht außer Acht lassen. Wie ich es auch auf der Wahlkreiskonferenz gesagt habe: wir dürfen bei allen Zielen nicht vergessen, dass die Menschen am Monatsende noch Geld auf ihrem Konto haben müsse, dass sie ihre Miete, ihr Auto oder auch ihr Haus noch bezahlen können. Deswegen halte ich eine reine Erhöhung des CO2-Preises ohne klare soziale Kompensationen, wie das die Grünen und auch CDU und CSU wollen, für falsch. Das können wir den Menschen nicht zumuten.

Wir werden in den nächsten Wochen im parlamentarischen Verfahren daran arbeiten, im Austausch mit Unternehmen und Beschäftigtenvertretern einen Kompromiss zu erarbeiten, der beides im Blick behält: Klimaschutz und Generationengerechtigkeit, aber auch den Erhalt von Arbeitsplätzen und Wohlstand.

In der vorletzten Woche habe ich mich bei zwei wichtigen Besuchen und langen Gesprächen als Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags über die Lage der Bundeswehr und insbesondere der ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt:

Die Beschaffungsprozesse für neues Gerät der Bundeswehr, also alles vom Zelt bis zum Panzer, sind äußerst anspruchsvoll. Die dafür zuständige Behörde, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz, ist für den Ablauf dieser Beschaffungsprozesse zuständig. Sie steht aber auch häufig in der Kritik. Um hier nicht auf die Informationen Dritter angewiesen zu sein, habe ich mir, gemeinsam mit unserem Koblenzer Bundestagskandidaten Dr. Thorsten Rudolph, ein eigenes Bild vom Beschaffungsamt gemacht. Nach intensiven Gesprächen mit der Hausleitung, insbesondere der Präsidentin Korb, bin ich sicher: Die technologische Kompetenz des BAAINBw ist in Deutschland einzigartig. Denn die Anforderungen an militärisches Material sind nicht vergleichbar mit denen für zivilen Produkte. Durch gewissenhafte Prüfung verbunden mit technischem und militärischem Know-how leistet unser Beschaffungsamt unter den herrschenden Bedingungen eine gute Arbeit. Die Kernfragen, welche Rüstungsgüter schaffen wir für welche Zwecke an und was darf das alles kosten, sind politische Fragen und müssen im Bundestag entschieden werden. Das ist keine Verantwortung der Koblenzer Beschäftigten und Beamten.

Gemeinsam mit meinem Landtagskollegen Benedikt Oster und Marita Benz, der SPD-Fraktionsvorsitzenden der VG-Ulmen, habe ich mir auch einen Überblick über die Ausrüstung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 verschafft und den Fliegerhorst Büchel in der Eifel besucht. Das Geschwader ist mit seinen Tornado-Jagdbombern ein zentraler Bestandteil unserer Luftverteidigung und hat auf Beschluss des Deutschen Bundestages in den letzten Jahrzehnten mehrere Kampfeinsätze geflogen.

Zu den Aufgaben des Geschwaders gehört eine Besonderheit: die Sicherstellung der nuklearen Teilhabe Deutschlands, also der Fähigkeit zum Einsatz von Atomwaffen im Verteidigungsfall. Nach Medienberichten, die ich weder bestätigen noch dementieren kann, sind zu diesem Zweck amerikanische Atombomben auf dem Fliegerhorst Büchel gelagert. Das ist ein schwieriges Thema. Wir Sozialdemokraten wollen, wie alle Menschen, die bei klarem Verstand sind, die weltweite Abschaffung aller Atomwaffen. Solange das nicht erreicht werden kann, bin ich dafür, dass wir innerhalb der NATO über den Einsatz solcher Waffen mitentscheiden. Andere, auch mein Fraktionschef Rolf Mützenich, sehen das anders.

Das ist keine theoretische Frage: Die Bücheler Tornados sind 40 Jahre alt und halten längstens noch ein paar Jahre durch. Um sie zu ersetzen, muss bald im Bundestag die Entscheidung über ein Nachfolge-Flugzeug getroffen werden. Das sind mit hoher Wahrscheinlichkeit amerikanische F18-Jagdbomber. Eine Milliardenentscheidung. Die SPD hat sich in dieser Frage noch nicht festgelegt. Aber für mich steht fest: Solange die Welt ist, wie sie ist und auch wir Bedrohungen ausgesetzt sind, müssen wir uns verteidigen können und brauchen dazu die notwendigen Waffen. Eine Position, die auch in der SPD vor Ort viel Zustimmung findet. Aber es ist eine schwierige Entscheidung.

Zum Abschluss noch etwas positives: Wie wichtig engagierte Arbeit für unsere Region ist, hat sich diese Woche wieder einmal gezeigt: Mir ist es gelungen, im Rahmen des Bundesprogramms zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Sanierung und den Ausbau des Sportparks in Idar-Oberstein/Nahbollenbach knapp 540.000 Euro Förderung zu erreichen. Darüber freue ich mich sehr, denn das sind nicht nur hervorragende Nachrichten für Familien, Kinder und Jugendliche in der Region, sondern auch eine gewaltige Aufwertung der örtlichen Sport-Infrastruktur. Hier wird nicht nur der Individualsport gefördert, sondern auch Vereine, Schulen und die Volkshochschule haben die Möglichkeit, das Geländer für ihre Aktivitäten zu nutzen.

Gerade solche Projekte in unsere Region zu holen, die Kindern und Jugendlichen und Familien ohne eigenen Garten oder teure Freizeitgeräte zu Gute kommen, macht große Freude und Sinn! Auch daran würde ich auch gerne mit Euch in den nächsten vier Jahren weiterarbeiten.

Ich wünsche Euch schöne Frühlingstage und hoffe für uns alle, dass sich die Corona-Lage weiter verbessert und wir gemeinsam auf gute Sommertage blicken können.

Herzliche Grüße

Euer Joe

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 16. April 2021

Liebe Genossinnen und Genossen,

der heutige Bericht aus dem Bundestags steht ganz, wie könnte es anders sein, unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Es ist auch für uns das alles beherrschende Thema. Dabei nehme ich die Ängste und Verunsicherungen aus unserer Bevölkerung sehr deutlich wahr. Mich erreichen viele Zuschriften und Anrufe, in denen die Bedenken deutlich werden, die gegenüber dem 4. Änderungsgesetz zum Infektionsschutzgesetz, das wir heute in erster Lesung beschlossen haben, bestehen. Das Gesetz ist nur der Anlass: Die Vielzahl der Regelungen, die unterschiedlichen Bestimmungen in einzelnen Ländern und Kreisen, die Rückschläge bei dem Impfstoffen – all das zermürbt und verunsichert viele Menschen.

Weswegen legen wir jetzt eine bundeseinheitliche Regelung vor? Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat seit Beginn des Jahres 2021 durch das Auftreten von ansteckenderen Virusvarianten, insbesondere der inzwischen in Deutschland mehrheitlich für Infektionen verantwortlichen Variante B.1.1.7, zusätzlich an Dynamik gewonnen. Trotz der bereits durchgeführten Impfungen bei älteren und besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen hat sich in den letzten Wochen eine erhebliche Zunahme der Belastung im Gesundheitssystem gezeigt. Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und insbesondere der Intensivstationen der Krankenhäuser sicherzustellen, ist es erforderlich, eine bundesweite Grundlage zu schaffen.

Dazu sollen im Kern zwei Maßnahmen beschlossen werden: Zum einen wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Das bedeutet folgendes: Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche beschränkende Maßnahmen. Sofern Maßnahmen in einem Land strenger sind als in dem neuen Gesetz, so können diese weiter gelten. Sinkt die 7-Tages-Inzidenz unter den Wert von 100 Neu-infektionen pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Werktagen, so tritt dort ab dem übernächsten Tag die Notbremse wieder außer Kraft.

Zudem wird die Bundesregierung ermächtigt, zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen (mit Zustimmung des Bundesrates, also der Länder) zu erlassen. Die Rechtsverordnungen sind an die Überschreitung einer Inzidenz von 100 geknüpft. Damit werden dem Bund zusätzlich weitere Handlungsmöglichkeiten gegeben, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten. All dies gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag. Es gibt keine „Entmachtung“ der Länder.

Damit wird eine Forderung umgesetzt, die wir in den letzten Monaten immer wieder gehört haben: dass der Deutsche Bundestag solche freiheitseinschränkenden Maßnahmen beschließen soll und nicht die Konferenz der Ministerpräsident/innen. Genau das machen wir jetzt. Eine zweite Forderung war, feste Regelungen zu haben, die in ganz Deutschland einheitlich gelten und nicht in jedem Bundesland anders angewandt werden. Auch das machen wir jetzt. Es gibt auch kaum zusätzliche Regelungen, im Kern sorgen wir jetzt dafür dass das, was die Länder immer wieder beschlossen haben, jetzt auch einheitlich umgesetzt wird. Was ist der Kern der Neuregelungen?

  • Private Zusammenkünfte: Auf einen Haushalt und eine weitere Person beschränkt (einschließlich Kinder bis Vollendung 14. Lebensjahr), Ausnahme: Trauerfeiern bis 15 Personen;
  • Regionaler Lockdown bei Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen;
  • Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr, mit Ausnahmen für medizinische Notfälle, berufliche Gründe, Gassi gehen;
  • Sport nur maximal zu zweit oder mit den Angehörigen eines Haushalts möglich;
  • alle Geschäfte müssen schließen, mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen und Gartenmärkte und Gesundheitshandwerk (Akustiker, Optiker etc.);
  • körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Ausgenommen medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Zwecke UND Friseure;
  • ist der Inzidenzwert von 100 fünf Tage lang wieder unterschritten, können die Maßnahmen am übernächsten Tag entfallen. Liegt er drei Tage lang darüber, treten sie ab dem übernächsten Tag wieder in Kraft;
  • Schulen und Kitas dürfen bei Inzidenz unter 200 offen bleiben. Voraussetzung: Schüler/innen und Lehrpersonal werden zwei Mal wöchentlich getestet;
  • die Versammlungsfreiheit sowie Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen, fallen nicht unter die Beschränkungen.

Ich habe mir die kritischen Punkte genau angesehen und sehe auch noch Ergänzungsbedarf: Individualsport muss auch weiterhin in größerem Maß (draußen) möglich sein. Nach allem was wir wissen, vermindert Freizeitsport grundsätzlich das Risiko von Corona-Erkrankungen und erhöht es nicht. Auch bei generellen Ausgangssperren ab 21:00 Uhr bin ich skeptisch. Zwar zeigen die Erfahrungen aus Hamburg, dass eine konsequente Ausgangssperre und deren Kontrolle tatsächlich illegale private Zusammenkünfte verhindern kann, aber in unseren ländlichen Gegenden macht das eher keinen Sinn. Außerdem ist es durch die Polizei und Ordnungsämter auch kaum kontrollierbar. Darüber werden wir auch in unserer Fraktion noch mal reden.

Viele Zuschriften habe ich auch zu Tests in Schulen bekommen. Ich sehe die Sorgen um Verletzungen und Ängste der Kinder, auch bei positiven Test in der Gruppe. Dennoch bin ich sicher, dass wir den Eltern, Kindern und Lehrer/innen mehr zutrauen sollten: Ich bin deshalb für verpflichtende Tests in den Schulen als Basis für Präsenzunterricht.

Die Orientierung an der 100-Inzidenz kann man natürlich mit guten Argumenten kritisieren: wenn , so wie wir das wollen, viel mehr getestet wird, entdecken wir auch viel mehr infizierte und die Zahlen gehen nach oben, Das ist doch klar. Aber diese hohe Zahl von Infizierten gibt es ja. Wir können gerne andere Kriterien mit einbeziehen, etwa die Zahl der belegten Intensivbetten. Aber das wird nichts ändern; die bedrohliche 3. Welle der Infektion ist da und wir müssen dagegen angehen.

Generell gilt, was Olaf Scholz zur Einbringung des Nachtragshaushaltes am Donnerstag gesagt hat: Wir müssen noch durchhalten. Wir haben jetzt jeden Tag und jede Woche neue Meldungen über den Impffortschritt in Deutschland, und das ist eine positive Nachricht für die Zukunft. Aber wir wissen: Die Infektionszahlen gehen weiter nach oben. Wir haben unverändert eine schwierige Situation, und deshalb müssen wir nochmals alle Kräfte zusammen nehmen. Zu den Regeln, um die es jetzt geht, gehört auch, dass wir dafür Sorge tragen, dass jetzt auch in den Unternehmen getestet wird. Ich bin froh, dass auch das auf den Weg gebracht worden ist.

Es muss uns auch darum gehen, dass wir alles dafür tun, dass die Familien in dieser Situation alle Chancen haben, mit ihr zurechtzukommen. Deshalb ist es richtig dass die Kinderkrankentage noch einmal verbessert worden sind. Auch Kinder und Jugendliche sind von dieser Pandemie ganz besonders herausgefordert. Sie brauchen unsere Unterstützung nicht nur jetzt in dieser Situation angesichts vieler Dinge, die nicht stattfinden können, da man sich nicht mit seinen Freundinnen und Freunden treffen kann, da man sich nicht in der Jugendeinrichtung treffen kann, da man nicht die Möglichkeit hat, all das zu tun, was in den Schulen sonst stattfindet. Wir müssen jetzt schon darüber nachdenken, wie wir diese Defizite in den nächsten Monaten und Jahren beseitigen.

Die Kredite, die wir jetzt aufnehmen, müssen wir ab 2026 zurückzahlen. Das wird eine erhebliche Belastung bedeuten. Ohne faire Besteuerungsregeln wird das niemals funktionieren, und deshalb müssen wir hierzulande dafür sorgen, dass es fair zugeht. Dazu brauchen wir aber auch Fortschritte auf internationaler Ebene. Deswegen ist es richtig, dass Olaf Scholz jetzt gemeinsam mit den USA Initiativen für eine globale Mindestbesteuerung angestoßen hat, damit eine faire Besteuerung der digitalen Konzerne, aber auch eine globale Mindestbesteuerung erreicht wird. Der Dumpingwettlauf bei den Steuern muss endlich zu Ende sein.

Natürlich beschäftigen uns in der SPD-Bundestagsfraktion und im gesamten Bundestag neben dem Infektionsschutz auch noch andere Themen. Ich will kurz diejenigen aus meinen politischen Schwerpunktthemen und Ausschüssen umreißen:

  • Digitalpolitik: Da haben wir uns in dieser Woche mit dem Datenschutz im Internet und insbesondere bei Facebook beschäftigt. Wir hatten im Digitalausschuss den australischen Botschafter zu Gast. Australien fährt ja einen sehr klaren Kurs gegenüber Facebook. Sowohl, was Falschmeldungen, als auch Urheberrechtsverstöße angeht. Wir haben uns das als Beispiel angesehen. Ich denke, dass wir hier zu Regularien kommen müssen, die bestimmte Standards sicherstellen. Sowohl bei der Vergütung von journalistischer Arbeit, als auch bei der Qualität auf digitalen Plattformen.
  • Verteidigungspolitik: Hier stand der Abzug der alliierten Truppen in Afghanistan und die bedrohliche Lage in der Ost-Ukraine im Mittelpunkt. Nach der Ankündigung des US-Präsidenten, die US-Truppen bis zum 11. September 2021 vollständig abzuziehen, sind auch wir in Zugzwang: die Bundeswehrkräfte in Afghanistan sind, wie alle anderen Alliierten, nicht in der Lage allein für ihre Sicherheit zu sorgen. Wir müssen also schneller raus, als geplant, voraussichtlich im August. Ich verhehle nicht, dass mich das mit Sorge erfüllt: Wir haben in Afghanistan in den letzten zwei Jahrzehnten nicht alles, aber viel erreicht. Für Demokratisierung und Wahlen, für die Rechte von Frauen und Mädchen, für Bildung und Freiheit. Das steht jetzt alles auf dem Spiel, weil ich den Taliban nicht zutraue, diese Rechte beizubehalten. Die Weltgemeinschaft hätte hier besser daran getan, dauerhaft eine Präsenz sicherzustellen.

Rund um die Ost-Ukraine und auf der Krim sehen wir eine besorgniserregende Konzentration von russischen Truppen, mit eindeutig drohendem Charakter. Hier sind alle Mittel unserer Diplomatie gefragt, um eine weitere Eskalation zu verhindern.

  • Wirtschaftspolitik: Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir Unternehmen und Arbeitsplätze auch bis zum Ende der Krise mit Wirtschaftshilfen unterstützen können. Das sind also die finanziellen Grundlagen für neue und für fortgesetzte Hilfen für Gastronomen, für Hoteliers, für diejenigen, die Kultureinrichtungen betreiben, für diejenigen, die Sportveranstaltungen durchführen wollen, und für alle, die das jetzt nicht machen können wie zu anderen Zeiten. Die Wirtschaftshilfen sind wichtig, und sie werden fortgesetzt; wir arbeiten gerade intensiv daran, sie bis Ende 2021 fortzusetzen.

Ihr seht, viel Arbeit und viele offene Baustellen. Wir bleiben dran.

Herzliche Grüße und Glückauf!

Euer Joe

Dr. Joe Weingarten, MdB

Internationaler Frauentag am 8. März

AsF verteilt Powerkarten zum Internationalen Frauentag 2021

Zum Internationalen Frauentag gab’s eine Powerkarte in den Briefkasten. Egal ob Buhlenberg, Baumholder, Idar-Oberstein, Sien, Schwerbach und viele Orte mehr, wir haben fleißig Karten verteilt.


Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen im Nationalparklandkreis Birkenfeld im Web:

Email: asf-birkenfeld@web.de

Facebook: AsF Nationalparklandkreis Birkenfeld

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 22. Februar 2021

Liebe Genossinnen und Genossen,

neben dem Wahlkampf zur Landtagswahl – bei der ich ein gutes Gefühl für das Ergebnis am 14. März habe, beschäftigt uns alle weiterhin und mehr denn je die Bewältigung der Corona-Pandemie. Der aktuelle Lockdown macht für Viele das Leben sehr schwierig. Geschlossene Geschäfte und Restaurants, Homeschooling, kaum Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, schwierige Arbeitsbedingungen, zurück gehende Einkommen. Ich weiß, dass das auch für viele von Euch nicht einfach ist. Aber ich sehe aus den Mails, Briefen und Anrufen, die täglich bei mir eingehen, dass der Rückhalt für die vielen Einschränkungen mehrheitlich noch da ist, aber auch, dass die Menschen erschöpft sind und sich fragen, wie lange das noch geht.

Im Moment stagnieren die Ansteckungszahlen – oder sind, am vergangenen Wochenende, wieder leicht gestiegen -, aber die hoch gefährlichen Mutationen des Erregers nehmen rasant zu. Niemand weiß genau, wie sich das auf die Infizierten-Zahlen auswirken wird. Ich gehe davon aus, dass wir auch noch bis weit in den März mit erheblichen Einschränkungen leben müssen.

Letztlich müssen wir uns aktuell auf zwei Dinge konzentrieren. Die möglichst schnelle Impfung einer Vielzahl von uns allen und die wirtschaftlichen Hilfen für diejenigen Betriebe, Organisationen und Vereine, die aufgrund staatlicher Auflagen weiter schließen müssen. Das alles flankiert durch eine große Zahl einfacher Schnelltests. Zu zwei Punkten möchte ich Euch deshalb meine Sicht der Dinge aus Berliner Erfahrungen gerne darlegen: zur Impfstoffbeschaffung und zu den Wirtschaftshilfen.

In der Impfvorbereitung haben die Länder, Kommunen und Kreise Großartiges geleistet. 450 Impfzentren sind bundesweit aus dem Nichts geschaffen worden und die Abläufe dort funktionieren überwiegend sehr gut. Das Gleiche gilt für die mobile Impfeinrichtungen. Danke an alle kommunalen Verantwortliche, an die freiwilligen Ärzte und medizinische Hilfskräfte, an die Angehörigen der Hilfsorganisationen und die Mitarbeiter/innen der mobile Impftrupps, die dort mitwirken.

Aber wir sollten die Dinge auch nicht beschönigen: die Beschaffung der Impfstoffe durch die EU war nicht optimal, war zu zögerlich und vielleicht auch von Sparsamkeit am falschen Platz geprägt. Aber man muss sich auch vor schnellen Vergleichen hüten, die aktuelle höheren Impfraten in anderen Ländern erfolgen aufgrund von kriegsrechtlichen Regeln (USA), der reinen Konzentration auf Erstimpfungen (Großbritannien) oder nach Gesetzen einer ständig unter Bedrohung stehenden, militärisch geprägten Gesellschaft (Israel). Da sollte uns der demokratische Prozess in der EU, auch wenn er langsam und schwerfällig ist, lieber sein.

Und: Bei aller berechtigten Kritik am Impfstoffmanagement, sollten wir nach meiner Überzeugung eines nicht aus den Augen verlieren: Vor einem halben Jahr war noch überhaupt nicht absehbar, ob und wann wir einen Impfstoff haben würden, der geeignet ist, hinreichend vor Covid-19 zu schützen. Dass nun gleich mehrere Impfstoffe zur Verfügung stehen, zuallererst ein hoch wirksamer der rheinland-pfälzischen Firma BioNTech, sollte uns bei aller Kritik auch erleichtern.

Mich erreichen auch zum Abfluss von zugesagten Unterstützungszahlungen viele Anfragen und auch unsere Zeitungen sind voll von Unternehmen, die über Probleme berichten, Man kann den Eindruck bekommen, dass die Wirtschaftshilfen überwiegend nicht funktionieren. Das ist aber nicht so:

Die Novemberhilfen (die ja immer Hilfen für den November waren, nie Hilfen im November) laufen seit dem 27. November. Mittlerweile sind bundesweit für auf der Basis von rund 345.000 Anträgen 3,8 Milliarden Euro von 5,2 Milliarden beantragten Mittel ausgezahlt.

Bei den Dezemberhilfen, die seit 05. Januar beantragt werden können, sind bisher 306.000 Anträge mit einem Volumen von 4,8 Milliarden Euro gestellt worden, davon sind 2,9 Milliarden Euro ausgezahlt.

Anträge für die Überbrückungshilfe III sind seit dem 10. Februar möglich. Hier sind bis zum vergangenen Wochenende 11.500 Anträge gestellt worden und rund 140 Millionen Euro Abschlagszahlungen geleistet.

Soloselbständige können seit dem 16. Februar eine erweiterte Hilfe beantragen und einmalig eine Neustarthilfe von 7.500 Euro erhalten. Bis zum vergangenen Wochenende wurden hier 29.000 Anträge mit einem Volumen von rund 170 Millionen Euro gestellt und schon 68,2 Millionen Euro ausgezahlt.

In Rheinland-Pfalz sieht es tendenziell ähnlich aus. Die Investitions- und Strukturbank (ISB) in Mainz, die in unserem Land die Programme im Auftrag des Bundes abwickelt, hat bisher von den Novemberhilfen 145 Millionen Euro an 12.400 Unternehmen gezahlt, bei den Dezemberhilfen waren es 35 Millionen an 7.300 Unternehmen. Da sind 57 Prozent der Fälle, bis zum Ende der Woche sollen es 90 Prozent sein.

Insgesamt sind seit Beginn der Einschränkungen vom Bund mehr als 80 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt worden, dazu kommt das Kurzarbeitergeld von -bis Anfang Februar, der laufende Monat ist noch nicht abgerechnet – mehr als 23 Milliarden Euro.

Das sind beeindruckende Zahlen, aber sie können nicht verschleiern, dass für viele kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere aus Gastronomie und Hotellerie, aus dem Einzelhandel und aus dem Kultur- und Veranstaltungsbereich, die Not groß ist und Existenzen auf dem Spiel stehen. Ich bin täglich mit solchen Situationen konfrontiert und versuche zu helfen, wo es geht. Ich kann Euch da nur bitte: Wenn Ihr Kenntnis von Unternehmen habt, die bei beantragten Hilfen nicht weiterkommen, wo es immer noch nicht zu längst beantragten Zahlungen gekommen ist oder ähnliches. Wendet Euch an meine Büros in Idar-Oberstein und Bad Kreuznach: Wir versuchen zu helfen, wo wir können!

Neben diesen weithin dominierenden Themen möchte ich Euch noch eine Nachricht in eigener Sache übermitteln. Ich freue mich sehr, dass die SPD-Bundestagsfraktion mich in der Nachfolge von Thomas Hitschler in den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages entsandt hat, weil es einerseits Ausweis des Vertrauens in mich und meine Arbeit ist und ich andererseits die hohe Bedeutung, die das Militär in der Nahe-Region hat, fortan in Berlin vertreten kann. Standorte wie Idar-Oberstein sind seit Jahrzehnten Ausweis der hohen militärischen und technologischen Kompetenz unserer Bundeswehr. Zudem wird die Bundeswehr in den nächsten Jahrzehnten großen Herausforderungen gegenüberstehen, da Deutschland, eingebunden in EU und NATO, mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit in der Welt übernehmen wird müssen. Ich freue mich, daran fortan mitzuarbeiten.

Nicht zuletzt darf der große Einsatz, den die Bundeswehr aktuell jenseits von militärischen Aufgaben in den Gesundheitsämtern leistet, nicht unerwähnt bleiben. Davon habe ich mich persönlich überzeugen können und dafür, wie für das Wirken der Bundeswehr insgesamt, wünsche ich mir mehr gesellschaftliche Anerkennung.

Ich freue mich zudem immer, wenn ich Meldungen über Probleme und Missstände, die ich durch meine Gespräche im Wahlkreis – auch wenn sie aktuell viel zu oft digital stattfinden müssen – erhalte, in Berlin ansprechen und zu Lösungen bringen kann. So bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Reha-Kliniken auf Grund der Tatsache, dass viele Eingriffe aktuell wegen Corona verschoben wurden, enorme Einnahmeeinbußen zu verzeichnen haben und dies den Gesundheitsstandort an der Nahe gefährdet. Daraufhin habe ich mich an Gesundheitsminister Spahn gewandt und daran mitgewirkt, dass Unterstützungszahlungen auch für unsere Vorsorge- und Rehakliniken verlängert worden.

Anderer Fall, gleiches Prinzip: Betreiber von Obdachloseneinrichtungen sind an mich herangetreten, weil ihre Bewohnerinnen und Bewohner in der Coronavirus-Testverordnung zunächst nicht berücksichtigt wurden. Auch hier konnte nach Intervention nachgebessert werden, sodass jetzt diese besonders gefährdete Personengruppe besser geschützt werden kann.

Lasst mich zu guter Letzt noch einen Ausblick auf die Themen werden, die in den Ausschüssen, in denen ich mitarbeite in den nächsten beiden Sitzungswochen von Bedeutung sind:

Im Digitalausschuss werden wir uns mit der Datenstrategie der Bundesregierung beschäftigen. Da geht es zum einen um die Frage, wie die Vielzahl von Daten, die täglich in unserer Gesellschaft anfallen, einerseits vernünftig wirtschaftlich genutzt werden können, andererseits hinreichend anonymisiert und geschützt werden können.

Im Wirtschaftsausschuss stehen der Jahreswirtschaftsbericht und die Fortführung der Corona-Hilfen im Mittelpunkt der Diskussionen, außerdem wird es eine Anhörung zum Stand und zu den Perspektiven des deutsch-russischen Verhältnisses geben.

Im Verteidigungsausschuss stehen neben Rüstungsfragen auch die Ziele und Inhalte mehrerer Einsatzmissionen der Bundeswehr zur Diskussion. Zu einem der kritischsten Einsätze, dem in Mali im Sahel in Zentralafrika, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion jetzt klar positioniert: militärisch allein ist dieser Konflikt nicht zu lösen. Wir wollen mehr Aufbauhilfe, insbesondere in der Landwirtschaft und im Gewerbe, mehr Bildung, vor allem für Frauen, und den Aufbau verlässlicher staatlicher Strukturen, um endlich Frieden in diese Region zu bekommen.

Ich kann Euch, wenn Euch das interessiert, zu all diesen Themen gerne Unterlagen übersenden, bitte fragt einfach per Email danach. Ein Papier füge ich diesem Bericht von mir aus bei: den Beschluss des Parteivorstandes aus seiner Jahresauftaktklausur zum Thema „Zukunftsmissionen für unser Land“. Ich halte das für ein sehr gutes Papier. Es formuliert das Ziel, Deutschland bis 2050 als klimaneutrales Industrieland zu erhalten, bis 2030 das modernste Mobilitätssystem in Europa aufzubauen, digitale Souveränität in unserem Land und in ganz Europa zu erreichen und eine gute und moderne Gesundheitsversorgung für uns alle zu erreichen.

Das sind ehrgeizige Ziele, gewiss. Und mir ist völlig bewusst, dass wir viel Arbeit hineinstecken müssen, damit diese optimistischen Ziele auch in unserer Region, an der Nahe, im Hunsrück, an der Mosel und am Rhein, verwirklicht werden. Aber es sind die richtigen Ziele. Wir verbinden damit die Erkenntnis, dass unsere Wirtschaft sich im Klimawandel verändern muss, mit einer positiven Vision für Arbeitsplätze, Umwelt, Bildung und Gesundheit. Und immer dann, wenn wir nicht nur auf Missstände hinweisen, sondern die Menschen überzeugen konnten und ihnen eine positive Vorstellung von unserer Wirtschaft und Gesellschaft geben konnten, waren wir stark und erfolgreich. Das können wir mit diesen Zukunftsmissionen auch sein.

Ich sende Euch herzliche Grüße. Bleibt gesund und kämpft weiter für einen Wahlerfolg mit Malu Dreyer und Euren Landtagskandidat/innen am 24.März in Mainz!

Euer Joe

Parität – Gleichheit

Paritätsgesetz – mehr Geschlechtergerechtigkeit in Parlamenten

Warum kämpft die SPD für ein Paritätsgesetz?

Frauen für Politik zu begeistern ist schwer, sie für Ämter und Mandate zu gewinnen, noch schwerer. Die Rahmenbedingungen passen häufig nicht. Politik ist eine Männerdomäne. Politische Entscheidungen sind von männlichen Sichtweisen geprägt.

Der Frauenanteil im Bundestag ist bei den letzten Bundestagswahlen von 36,3% auf 31% gesunken. Im Schnitt liegt der Anteil der Frauen im rheinland-pfälzischen Landtag bei ungefähr 33% und somit nur knapp über dem Bundesdurchschnitt.

Auf kommunaler Ebene ist der Frauenanteil mit 20% noch niedriger.

Im Kreis Birkenfeld sind alle hauptamtlichen Führungspositionen mit Männern besetzt. Landrat, Verbandsbürgermeister, Oberbürgermeister, Bürgermeister der Stadt Idar-Oberstein. Der Bürgermeister der Kreisstadt Birkenfeld ist zwar ehrenamtlich tätig, aber ebenfalls männlich.

Der aktuelle Kreistag setzt sich aus 44 Mitgliedern zusammen, nur 9 davon sind Frauen. In den 3 Verbandsgemeinderäten sitzen 16 Frauen und 86 Männer, im Stadtrat sind von 40 Mandatsträger*innen nur 9 weiblich.

Dieser geringe Anteil an Frauen in den Gremien zeigt sich bis in die kleinsten Ebenen, wie in den Ortsgemeinderäten und bei der Besetzung der Position der Ortsbürgermeister*innen.

Wir als ASF im Nationalparklandkreis Birkenfeld sind der Meinung: Etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung (51%) ist weiblich, dann soll sich das auch in den Volksvertretungen im Kreis widerspiegeln.

Dieses ungleiche Verhältnis der Geschlechter hat weitreichende Konsequenzen. Wenn Männer Politik machen, dann machen sie logischerweise Politik aus ihrer Sicht.

Die Sichtweisen, Forderungen und Probleme von Frauen sind jedoch nicht die gleichen wie die der Männer. Die Arbeitsmarktpolitik kann man hier gut als Beispiel anführen. Frauen benötigen gesetzliche Rahmenbedingungen, damit Familie und Beruf vereinbar ist. Das Ehegattensplitting und die derzeit geltenden Bestimmungen zu Minijobs (beachte vorheriger Bericht) benachteiligt hauptsächlich die Frauen. Oftmals können Frauen dadurch nicht eigenständig für ihren Wohlstand sorgen und im Alter haben sie eine geringe Rente. Häufig findet sich im Arbeitsleben eine Kultur, die den Interessen der Männer entgegen kommt, z.B. beim beruflichen Aufstieg.

Männer in Führungspositionen stärken Männer als ihre Nachfolger!

Was können Frauen tun:

Frauen müssen mutig sein.
Frauen müssen sich gemeinsam für wichtige Frauenthemen stark machen.
Frauen müssen sich für ihre Forderungen einsetzen.
Frauen müssen sich laut und solidarisch äußern.
Frauen müssen NETZWERKE bilden und sich gegenseitig stärken.

Was können Parteien tun:

Parteien müssen sich der Problematik bewusst stellen.
Parteien müssen Änderungen herbeiführen, damit eine Geschlechtergerechtigkeit erreicht wird.
Bei Entscheidungen soll grundsätzlich die Frauenperspektive berücksichtigt werden.
Parteien sollen Wahllisten gleichmäßig mit Frauen und Männern besetzen.
Die paritätische Listenaufstellung hat Auswirkung auf das Wahlverhalten der Bürger*innen und Frauen erhalten dadurch in den parlamentarischen Gremien eine gerechte Lobby.

Minijobs ein heißes Eisen – wir packen`s an

Minijobs sind ein deutscher Sonderweg mit Tücken.

Was als Chance für den Arbeitsmarkt gedacht war, ist bei näherer Betrachtung für Arbeitnehmerinnen wenig attraktiv.

Die Minijobs mit geringfügiger Entlohnung sind für viele, überwiegend Frauen deshalb interessant, weil keine Beiträge zur Einkommensteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. In die Rentenversicherung kann eingezahlt werden, doch ist das nicht der Regelfall sondern nur optional. Somit ist der Verdienst praktisch „brutto für netto“.

Minijobs sind eine Frauendomäne, so sind Reinigungskräfte häufig in MInijobs tätig; der gewerbliche Teil liegt bei 60% Frauen. Während in der Altersklasse bis 35 Jahren der Anteil der Geschlechter gleich verteilt ist, kommen bei den 35-55 jährigen zwei Frauen auf einen Mann, die einen dieser Jobs ausüben. Diese Spanne kommt überwiegend daher, weil Frauen nach der Familiengründung und Kindererziehung nicht in ihren alten Beruf zurückkehren und über Jahre der Partner der Hauptverdiener ist.

Noch immer kümmern sich überwiegend die Frauen um Haushalt und Kinder. Minijobs sind das vorherrschende Erwerbsmodell in Deutschland, ebenso weit verbreitet ist das Teilzeitmodell. Häufig ist den Frauen nicht bewusst, welche Folgen diese Beschäftigungsverhältnisse für die spätere Versorgung haben.

Jede Frau sollte wissen, dass in einem Minijob das Rentenniveau nur um 4€ pro Jahr steigt. Und das auch nur, wenn tatsächlich in die Rentenkassen eingezahlt wird, siehe oben! So erwirbt eine Frau, wenn sie mit 35 Jahren einen Minijob antritt und bis zum Rentenalter arbeitet, einen Rentenanspruch von 142 €uro im Monat. Viel zu wenig um davon leben zu können!

Für Arbeitgeber sind Minijobs häufig nur interessant, wenn Regeln unterlaufen werden, z.B. durch befristete Verträge, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Urlaubsanspruch oder Senkung des gesetzlichen Mindestlohns durch nicht bezahlte Mehrarbeit.

Das muss sich ändern und daher stellen wir an die Politik die Forderung, dass Minijobs in sozialversicherungspflichtige Jobs vom ersten Euro an umgewandelt werden. „Minijobs, Ehegattensplitting und Familienversicherung sollen keine systematische Magneten gegen Gleichstellung sein,“ so Maria Noichl, Vorsitzende des ASF Bundesverbandes.

Für uns Sozialdemokratinnen ist es wichtig, dass die Nachteile und Folgen der Minijobs für Arbeitnehmer*innen kommuniziert werden und sozialversicherungspflichtige Jobs für Arbeitgeber attraktiver gemacht werden. Wir teilen die Auffassung von Maria, dass Armut von Frauen im Alter eine Schande für unsere Volkswirtschaft ist und wir werden, wie Maria sagt, hier nicht locker lassen.

Berufstätige Frauen müssen mit ihrer Arbeit ein gesichertes Lebensumfeld erreichen können. Dafür werden wir uns einsetzen.

Landtagsabgeordneter Noss besuchte die Ortsgemeinde Mackenrodt

Auf Einladung von Ortsbürgermeister Reiner Mildenberger besuchte der Landtagsabgeordnete Hans Jürgen Noss die Ortsgemeinde Mackenrodt, wo er vom Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten Johannes Look begrüßt wurde.

Beide informierten Noss über die geplanten Vorhaben in der Gemeinde, wobei insbesondere die Erweiterung und Aufwertung des Streuobst-Erlebnispfades im Mittelpunkt stand.

Ortsbürgermeister Mildenberger stellte dem Landtagsabgeordneten die Masterarbeit von Robin Keppler vor, der an der Hochschule Geinsheim Landschaftsarchitektur studierte. Diese Arbeit ist voll mit tollen Ideen, die Mildenberger als sinnvolle Maßnahmen für die Zukunft vorstellte.

MdL Noss und Ortsbürgermeister Mildenberger betrachten die Entwürfe von Robin Keppler

Ein Highlight könnte die Panoramaleiter sein, von der man einen noch tolleren Überblick über die Streuobstwiesen gewinnt, aber auch noch weitere Fernsicht Richtung Saarland hat. Ein Streuobst-Spielplatz unter anderem mit einem Kletterapfel und einer Streuobstschaukel aus Holz sind weitere Bausteine. Auch das geplante „Rotäpfel-Schleifchen“ mit Streuobst-Landschaftsfenstern, das über die sehr schönen Wanderwege rund um Mackenrodt angelegt werden soll, begeisterte den Landtagsabgeordneten.

Ziel ist es, wie Mildenberger weiter berichtete, den seit 20 Jahren bestehenden Streuobstpfad weiter auszubauen und so umzugestalten, dass dieser als Naherholungsgebiet und Treffpunkt für Jung und Alt aus der Ortsgemeinde und darüber hinaus für die Menschen im Nationalparklandkreis Birkenfeld als touristische Attraktion ausgebaut wird.

Hans Jürgen Noss betonte, dass dieses und das unter anderem geplante Vorhaben „Abriss des Hauses Hauptstraße 11A“ zur Verkehrssicherung und anschließender Umgestaltung der Fläche zu einem Mehrgenerationenplatz zu begrüßen seien und dies natürlich nicht in ein oder zwei Jahren umzusetzen sei. Erforderlich sind hier auch die entsprechenden Förderungen durch das Land, wobei er die Ortsgemeinde gerne unterstützen wird.

Der Ortsbürgermeister freute sich abschließend, über das Interesse des Abgeordneten und die angebotene Unterstützung und bedankte sich.

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 23. Dezember 2020

Bericht aus dem Deutschen Bundestag und herzliche Weihnachtsgrüße!

Liebe Genossinnen und Genossen,

dieser Bericht aus Berlin ist der letzte in dem ereignisreichen Jahr 2020. Ich will ihn nutzen, um einen kurzen Blick zurück auf dieses ungewöhnliche Jahr zu werfen und ein paar Dinge anzusprechen, die vor uns liegen. Wohl kein Ereignis der letzten Jahrzehnte hat uns als Gesellschaft vor so große Herausforderungen gestellt, wie die Corona-Pandemie. Das betrifft nicht nur die offensichtliche gesundheitliche Bedrohung, sondern auch die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und – das dürfen wir nicht unterschätzen – die seelischen Belastungen, die diese Pandemie uns aufbürdet.

Wir alle kennen mittlerweile in unserem näheren oder weiteren Umfeld Menschen, die an Corona erkrankt sind, deren Arbeitsplatz bedroht ist, die sich finanziell einschränken müssen oder die an der Isolation und mangelnden menschlichen Kontakten leiden. Für die Abmilderung der ökonomischen Folgen hat die Bundesregierung – meist auf Druck der SPD-Fraktion – mit verlängertem und verbessertem Kurzarbeitergeld, mit diversen Unternehmenshilfen und vielem mehr reagiert; ich habe darüber ja mehrfach berichtet. Aktuell müssen wir, gerade mit Blick auf das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel, noch einmal besonders stark sein. Es wird dieses Jahr leider nicht das Weihnachtsfest, nicht das Silvester sein, wie wir es kennen und uns wünschen. Auch wenn ich weiß, dass das für die meisten von Euch selbstverständlich ist: Ich bitte Euch, haltet Euch an die geltenden Beschränkungen, um die Pflege- und Unterstützungskräfte, die Ärztinnen und Ärzte, die gerade in den Krankenhäusern Großes leisten, nicht noch weiter zu belasten und natürlich vor allem, um selbst gesund zu bleiben!

Die Corona-Pandemie hat uns erneut vor Augen geführt, wie wichtig der Öffentliche Gesundheitsdienst als Teil der Daseinsvorsorge ist. Dass der Staat Sorge dafür trägt, dass eine gute Versorgung mit Krankenhäusern, ambulanten Not- und Bereitschaftsdiensten und gut ausgebildetem medizinischen Personal – insbesondere auch im ländlichen Raum – sicher bleibt, ist wichtig wie nie. Gut, dass wir als SPD uns entschieden gegen Standortschließungen von Krankenhäusern und die Trends von Dezentralisierung und Privatisierung stellen. Denn dieser Kampf ist noch lange nicht vorbei. Eine leistungsfähige wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist gerade für unsere ländlichen Räume auch in Zukunft unverzichtbar.

Es geht dabei nicht nur um die Krankenhäuser oder die ärztlichen Bereitschaftsdienste: Mit einer Reihe von Maßnahmen haben wir in Berlin in diesem Jahr die Gesundheitsämter gestärkt, die Finanzierung der technischen Modernisierung vorangetrieben, die Personalversorgung erhöht und eine finanzielle Besserstellung des Personals vorangetrieben. Allerdings will ich auch nicht verhehlen, dass es hier noch Verbesserungsbedarf gibt: Es kann nicht sein, dass noch immer Gesundheitsämter mit ihrer individuellen Software arbeiten und mangelnde Vernetzung und fehlende Schnittstellen zu verzögerter Datenübertragung und Kommunikation zwischen den Ämtern und zwischen ihnen und dem Robert-Koch-Institut führt. Gerade jetzt wäre eine gute digitale Infrastruktur nötig, um Kontakte zwischen Corona-Infizierten schnell und zielgenau nachzuverfolgen. Geld, dass der Bund bereitstellt, muss auch schnell abgerufen werden und zu spürbaren Verbesserungen führen. Zugegeben sind hier nicht alle Bundesländer gleich schnell in der Umsetzung, sodass dies auch für 2021 eine Herausforderung bleibt.

Die Aufgabe, die mit der Massenimpfung gegen Covid-19 vor uns steht, ist in unserer Geschichte ohne Beispiel: bis zu 80 Millionen Menschen gesundheitlich zu überprüfen und zu impfen, ist eine enorme Herausforderung. Der Impfstoff ist entwickelt und freigegeben und er wird in den nächsten Wochen und Monaten auch in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. Nachdem in den ersten Wochen vor allem die mobilen Impfteams zum Einsatz kommen, um die über 80 jährigen Bewohner/innen der Pflegeheime und die dort Beschäftigten vorrangig zu impfen, werden die Impfzentren – nach meiner persönlichen Einschätzung – Mitte Januar in der Lage sein, ihre Aufgabe voll aufzunehmen. Doch es muss uns klar sein: die Impfung von vielen Millionen Menschen wird sich sicher über mindestens ein halbes Jahr hinziehen und – auch dies meine persönliche Einschätzung – nur dann umfassend funktionieren, wenn wir die Hausärzte und ihre Praxen in die Impfung mit einbeziehen. Den Beschäftigten in den Lage-, Test- und Impfzentren, die in den letzten Wochen aufgebaut wurden, gilt unser besonderer Dank: was ich da an Aufbauleistungen in den letzten Wochen gesehen habe, hat mich sehr beeindruckt.

Die Corona-Pandemie hat uns auch gezeigt, welche Bedeutung die Digitalisierung der Schulen hat. Auch da steht noch Arbeit vor uns: Von den vom Bund bereit gestellten 5 Milliarden Euro sind bislang nur rund 16 Millionen abgeflossen. Gerade jetzt, wo die Pandemie uns wieder dazu zwingt, den Präsenzunterricht weitestgehend einzustellen, ist es wichtig, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer schnellstmöglich mit Hardware und Software, aber auch mit einer verlässlichen IT-Betreuung auszustatten. Dass das Land Rheinland-Pfalz jetzt an den Schulen Stellen für IT-Koordinatoren einrichtet ist genau richtig. Der Bund muss da mit dem notwendigen Geld unterstützen.

Neben der Pandemie und der damit verknüpften Gesundheitsversorgung gab es in diesem Jahr auch noch andere wichtige Themen: Die Industriegesellschaft, wie wir sie kennen, verändert sich und wird sich weiter verändern müssen. Verbrennungsmotoren und herkömmliche Antriebstechniken weichen zunehmend Elektromobilität und anderen Antriebstechniken, dazu kommt die Digitalisierung. Diese Veränderungen betreffen nicht nur grundsätzlich die Unternehmen, sondern konkret auch die Beschäftigten. Dieser Transformationsprozess, schreitet unaufhaltsam voran und es liegt an uns als Sozialdemokraten, diesen Prozess mit zu gestalten – andernfalls stoppt der Prozess nicht, er läuft nur ohne uns und ohne unseren Einfluss weiter.

Ich will meinen „Weihnachtsbericht“ nicht nutzen, um im Detail alles aufzuzählen, was der Koalition in Berlin gelungen ist und was häufig erst durch unseren massiven Druck auf den Weg gebracht werden konnte. Aber einiges wird in den nächsten Wochen und Monaten spürbar werden: Ab dem 01. Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag für die Normaleinkommen abgeschafft. Wir haben die Grundrente eingeführt, die für viele nach 35 Jahren Pflichtbeiträgen eine deutliche Gerechtigkeitslücke schließt und eine eigenständige Rente ermöglicht und wir erhöhen das Kindergeld um 15 Euro. Zudem entlasten wir Alleinerziehende und stärken Menschen mit Behinderungen finanziell. Ich weiß, es ist immer mehr möglich, aber gerade mit Blick auf jene, die nach der Bundestagswahl 2017 kritisch waren wegen der Zusammenarbeit mit der Union, kann man sagen: Wir haben einiges geschafft!

Nun noch ein kurzer Vorausblick auf das neue Jahr 2021. Wir stehen vor einem Superwahljahr, das uns mit den Landtagswahlen im März und der Bundestagswahl im September vor besonders große Herausforderungen stellt. In Mainz werden wir unter der Führung von Malu Dreyer die Erfolgsgeschichte des Landes seit 1991 um ein weiteres Kapitel verlängern, davon bin ich überzeugt. Und dann geht es im Bund darum, nach der großen Krise die Weichen zu stellen für eine technisch innovative, nachhaltige und sozial gerechte Weiterentwicklung unseres Landes zu tun. Ich bin fest davon überzeugt, dass wirtschaftlicher Erfolg und eine gerechte, zusammenhaltende Gesellschaft einander bedingen und dass wir mit diesem Gedanken einen erfolgreichen Bundestagswahlkampf 2021 machen werden.

In diesem Zusammenhang freut es mich besonders, dass mit Michael Maurer für meinen bisherigen Betreuungswahlkreis 200 ein aussichtsreicher und bekannter Kandidat für die Bundestagswahl 2021 vorgeschlagen wurde! Mir macht der Austausch mit den Genossinnen und Genossen an der Mosel, im Hunsrück, am Rhein und in der Eifel große Freude und ich werde Euch auch im Bundestagswahlkampf unterstützen, wo immer ich das kann.

Gerne nutze ich auch mein letztes Rundschreiben für 2020 noch einmal, um auf unsere Präsenz in der Region hinzuweisen: Seit dem 01. Dezember 2020 ist Peter Frey, ehemaliger Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach-Land, in der Gymnasialstraße 2 in Bad Kreuznach, gerne für Eure Anliegen ansprechbar. Gleiches gilt natürlich auch weiter für mein Büro in Idar-Oberstein. Beide Büros stehen für Terminvereinbarungen und Anliegen unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: joe.weingarten.wk@bundestag.de. Und, darauf sind wir als Team besonders stolz, seit wenigen Tagen gibt es eine neue, zeitgemäße Homepage, auf die ich Euch gerne hinweisen möchte. Ihr könnt mich und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort direkt kontaktieren, habt Zugriff auf aktuelle Termine und politische Vorhaben sowie Zugriff auf meine Pressemitteilungen und vieles mehr. Ich würde mich freuen, wenn Ihr unter www.joe-weingarten.de einmal vorbeischaut! Auf Eure Rückmeldungen bin ich gespannt!

Zum Abschluss wünsche ich Euch von Herzen, auch unter diesen Umständen, ein besinnliches Weihnachtsfest, entspannte Tage und einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2021. Auch im Namen von Jan, Mateo und Soraya aus Berlin, Rouven und Sonja aus Idar-Oberstein, Mario aus Mainz und Peter aus Bad Kreuznach, vor allem:

Herzliche Grüße und bleibt gesund!

Euer

Dr. Joe Weingarten MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 1. Dezember 2020

Zukunft der Automobilindustrie und der Mobilität

Liebe Genossinnen und Genossen,

die Corona-Pandemie und der Bundeshaushalt 2021 prägen im Moment die Arbeit des Bundestages und unserer Fraktion ganz wesentlich. Aber es gibt auch anderen Themen, an denen wir dran sind. Eines davon, die Zukunft unserer Automobilindustrie und der Mobilität in unserem Land, haben wir in den letzten Tagen intensiv auch mit der IG Metall und Betriebsräten diskutiert. Davon will ich Euch heute berichten.

Die Automobil- und Zulieferindustrie ist nicht eine Branche unter vielen: sie ist der zentrale Baustein unserer Industriegesellschaft mit 832.000 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von rund 430 Milliarden Euro. Rund 220 Milliarden davon gehen in den Export. Aber es geht nicht nur um die Auto-Produzenten, sondern auch um 1.800 Zulieferbetriebe mit mehr als 310.000 Beschäftigten und 80 Milliarden Euro Umsatz. Dazu kommen noch die Chemieindustrie, die zu einem Drittel vom Auto abhängt, der Maschinenbau und tausende von Dienstleistungsunternehmen, die die Produktion begleiten. Insgesamt sind mehr als 2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland mit dem Auto beschäftigt.

Viele von ihnen aus den klassischen Industriebranchen haben sich auf Verbrennungsmotoren und herkömmliche Antriebstechnik spezialisiert, auf Mechanik und Hydraulik. Doch die Inhalte ändern sich, Elektromobilität und Digitalisierung nehmen an Bedeutung stark zu. Und das trifft nicht nur die Unternehmen, sondern nahezu alle Beschäftigten. Kaum ein Arbeitsplatz in dieser Industrie wird in diesem Zusammenhang unverändert bleiben. Und auf diesem Weg, der Transformation der Industrie, muss die Politik die Unternehmen und die Beschäftigten begleiten. BMW, Daimler und Volkswagen sehen sich – nach eigener Aussage – künftig eher als Elektroautobauer und Softwarekonzerne. Die verschärften EU-Klimaziele und neue Konkurrenten wie Tesla und Googles Roboterauto-Tochter Waymo lassen ihnen auch keine grundsätzliche Alternative.

Grundsätzlich ist das eine positive Entwicklung: Durch die Digitalisierung werden Industrie-Prozesse automatisiert, verknüpft und optimiert. Der neue 5G-Mobilfunkstandard wird diesen Prozess weiter beschleunigen. Er ermöglicht die Kommunikation zwischen Sensoren und schafft große Datensätze, die Aufschluss über Strukturen und Muster geben, die bislang so nicht zu erkennen waren. Allerdings kommt die Technologie, mit der die deutsche Industrieproduktion vernetzt wird, zumeist aus anderen Ländern. Die Abhängigkeit und das Potential für Sicherheitslücken steigen dementsprechend an. Eine vernetzte Welt, bestimmt von wechselseitigen Abhängigkeiten, ist indes heute schon Realität. Die Geschwindigkeit der Vernetzung und Übertragung wird in Zukunft weiter zunehmen. Um vor diesem Hintergrund die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Technologieunternehmen auch zukunftsfähig zu machen, bedarf es großer Investitionen in Bildung und der Öffnung neuer Finanzierungsmöglichkeiten für Start-Ups.

Zu diesen technologischen Entwicklungen kommen politische Entscheidungen: die Automobilindustrie in Deutschland muss sich nicht nur wandeln, weil sich die Märkte und Techniken ändern, sondern auch weil sich die politischen Rahmenbedingungen geändert haben: der Verkehrssektor und die Industrie müssen ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Oberste Vorgabe in der Automobilindustrie ist die Dekarbonisierung, d.h. die Reduktion von Kohlenstoffdioxid-Ausstoß aus der industriellen Produktion und dem Produkt an sich, dem Auto.

Die deutschen Automobilhersteller haben diese Entwicklung zu lange ignoriert, sich jetzt aber dazu bekannt, die EU-Klimaziele für 2030 mittragen zu wollen. Das geht ohne eine drastische Veränderung der Antriebsformen beim Pkw hin zur Elektromobilität (batteriegetrieben oder per Brennstoffzelle) nicht. 2014 wurde vereinbart, das über den gesamten Flottenausstoß der Hersteller hinsichtlich des Verbrauches der Pkw zu regeln: Seit Januar 2020 zugelassene Fahrzeuge dürfen in Europa im Schnitt demnach nur noch 95 g CO2 pro Kilometer ausstoßen. Dieser Betrag wir aber auf die Gesamtflotten der Hersteller hochgerechnet, wobei größere Fahrzeuge begünstigt werden. Bleiben die Hersteller unter diesen Grenzwerten, erhalten sie Gutschriften pro Fahrzeug, liegen sie drüber, sind Strafzahlungen fällig. Deswegen setzt beispielsweise VW so auf den ID3-Verkauf: Jedes verkaufte Fahrzeug senkt den Durchschnittswert der ganzen verkauften Flotte. Der Flottengrenzwert soll nach den bisherigen Plänen bis 2030 um weitere 37,5 % abgesenkt werden.

Nun hat die EU-Kommission neue Vorschläge gemacht, die – als Euro 7-Abgasnorm – nicht mehr auf den Gesamtverbrauch aller Fahrzeuge eines Herstellers, sondern auf den Schadstoffausstoß des einzelnen Fahrzeuges abzielen sollen und an einem anderen Schadstoffwert, dem Ausstoß von Stickoxiden (NOx) ansetzen. Neuwagen sollen künftig nur noch 30 mg/km NOx ausstoßen dürfen, in einem zweiten Szenario nur noch 10 mg/km. Bislang sind es 60 mg für Benziner, 80 mg für Diesel. Kohlenmonoxid soll von 1.000 bzw. 500 mg auf 300 bzw. 100 mg reduziert werden. Zudem sollen die Testmethoden verschärft werden. Damit würde der Betrieb von Verbrennungsmotoren ab 2025 erschwert. Auch wenn das gegenwärtig erst ein Diskussionsvorschlag der EU-Kommission ist, müssen wir uns bewusst machen, welche gravierenden Auswirkungen dieser Vorschlag für die deutsche Automobilindustrie haben kann, weil er ihr noch weniger Zeit zur Umstellung einräumen würde.

Grundsätzlich ist es richtig, dass die Abgasgrenzwerte weiter verschärft werden, um über das heute geltende Maß hinaus den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge weiter zu senken. Auch in anderen Teilen der Welt, beispielsweise im wichtigen Automarkt China, geht man diesen Weg. Außerdem lassen uns die Einsicht in die umweltpolitische Notwendigkeit sowie verbindlich geschlossene Verträge auch gar keine andere Wahl. Die verschärften Normen sind einhaltbar, auch wenn sie die Kosten pro Fahrzeug um rund 1.000 Euro erhöhen werden. Aber sie beschleunigen wohl auch den Trend zur Elektromobilität.

Das ist nicht ohne positive Perspektiven für Unternehmen und Beschäftigung: Das Marktpotenzial der deutschen Automobilhersteller aus alternativen Antrieben könnte sich nach vorliegenden Studien von aktuell 12 Milliarden Euro jährlich auf bis zu 84 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigern. Der größte Teil wird bis dahin auf Elektroantrieben auf Batteriezellen-Basis entfallen. Die verstärkten Förderungen des Bundes für die Elektromobilität – mit Zuschüssen von bis zu 9.000 Euro pro Fahrzeug – zeigen Wirkung. Im Oktober 2020 sind rund 32.500 Zuschussanträge eingereicht worden, dreimal so viel wie im Monat davor. Insgesamt seit Juli rund 100.000 Anträge und damit mehr als im gesamten Vorjahr. Das ist, allerdings, bei rund 4,7 Millionen Kfz, die pro Jahr in Deutschland produziert werden und 3,6 Millionen die 2019 neu zugelassen wurden, noch nicht besonders viel. Da fangen die Probleme an:

Denn wir sind mitten in diesem Strukturwandel und den Problemen, die er mit sich bringt. Die ersten Reaktionen auf die Veränderungen werden schon sichtbar. Continental hat den Abbau von 13.000 Beschäftigten angekündigt, ZF Friedrichshafen von 7.500, Daimler will einen erheblichen Teil seiner Verbrennungsmotoren künftig in China fertigen lassen und BMW in England. Der Abbau von Arbeitsplätzen schreitet voran. Das ist ein Thema, von dem auch unsere Region stark betroffen ist. Denn neben den Schwerpunkten der Zulieferindustrie in Deutschland (Baden-Württemberg, Bayern, Saarland) gibt es auch im Hunsrück und an der Nahe hoch qualifizierte Zulieferbetriebe. Continental Teves in Rheinböllen oder Voestalpine Stamptec in Birkenfeld zeigen die lokale Betroffenheit, wenn Hunderte von Arbeitsplätzen verloren gehen.

Wir müssen auf diese Entwicklungen reagieren. Zunächst ist es politisch wichtig, darauf einzuwirken, dass alle Berechnungen und Vorgaben für Abgasgrenzwerte sinnvoll angesetzt werden, um dem Verbrennungsmotor eine faire Chance für den Übergang zu geben. Denn bislang wird bei der Berechnung des CO2-Flottenausstoßes von Automobilherstellern nur der Verbrauch der PWKs bei der Benutzung eingepreist. Für den tatsächlichen CO2 Ausstoß eines Autos ist aber der gesamte Herstellungsprozess relevant. Um Anreize für eine effektive Reduktion des CO2 Ausstoßes in der Automobilindustrie zu setzen, sollte sich der Flottenausstoß aus Herstellungsprozess und der Nutzung eines PKWs zusammensetzen. Nur so kann mit einer echten Technologieoffenheit der Antrieb der Zukunft gebaut werden. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass bestimmte Antriebsarten nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.

Und wir müssen langfristig denken. Der batteriebetriebene Elektroantrieb ist eine Übergangstechnologie, die aufgrund ihres hohen Ressourcenverbrauches nicht dauerhaft für den Pkw-Antrieb geeignet ist. Das Innovationspotential der Wasserstoff-Technologie hingegen bietet große Chancen für den Entwicklungsstandort Deutschland, allerdings steckt die Wasserstofftechnologie sowohl im Anwendungs- also auch im Produktionsbereich heute noch in den Kinderschuhen – und wir haben aktuell nicht ausreichend erneuerbare Energien zur Verfügung, um daraus den für den Gesamtverkehrs benötigten Wasserstoff herzustellen. Aber in zwei oder drei Jahrzehnten ist das aus meiner Sicht die Lösung für einen klimaneutralen, ressourcenschonenden Antrieb von Fahrzeugen – weltweit. Das gilt nach meiner Einschätzung noch mehr für Schwerlast-LKWs und Busse: da ist der Batteriebetrieb aufgrund seines hohen Eigengewichtes keine Lösung und wir sollten schnellstmöglich auf Wasserstoff, Biokraftstoffe oder Flüssiggas umsteigen.

Das ist aber nur die technische Seite des Themas: Bei allen Umwälzungs- und Veränderungsprozessen in der Welt muss die soziale Frage der Kern sozialdemokratischer Perspektive bleiben. Nur durch eine sozial verträgliche Umgestaltung der deutschen und europäischen Automobilindustrie und der Wertschöpfungsketten kann unsere Gesellschaft ihre Stabilität erhalten. Wir müssen im ländlichen Raum den Menschen die Chance erhalten, auch künftig mit einem eigenen, bezahlbaren Pkw die notwendigen Wege zurück zu legen. Auch weil wir gar nicht in der Lage sind, einen flächendeckenden, umfassenden ÖPNV als Alternative aufzubauen, der, wie in den Städten, es grundsätzlich ermöglicht, ohne Auto zu leben, wenn man das will. Das muss auch für Menschen mit geringeren oder mittleren Einkommen gelten. Deswegen ist es richtig, die Zuschüsse für den Kauf von Elektrofahrzeugen durch den Bund weiter zu gewähren.

Und wir müssen weiter in die Infrastruktur verbessern. Dazu gehört der Ausbau der Ladeinfrastruktur (bis 2026 sollen Ladesäulen an drei von vier Tankstellen in Deutschland entstehen), notwendige Straßenbauprojekte und, selbstverständlich, alle Vorhaben, die den ÖPNV stärken und beispielsweise eine Verlagerung von Verkehr auf die Schiene ermöglichen. (In diesem Zusammenhang: Die Landtagskollegen Benedikt Oster, Bettina Brück und ich stehen weiterhin in gemeinsamem Kontakt zur Deutschen Bahn, den beteiligten Ministerien und Anderen, um eine Reaktivierung der Hunsrückbahn voran zu treiben, aber gleichzeitig die betroffenen Anwohner/innen zu schützen.)

Unser Anliegen als Sozialdemokratie muss es aber auch sein, die anstehenden Umstrukturierungen in der Automobilindustrie zu unterstützen und zu begleiten, um sie zu erhalten: Ich sehe keine Alternative dazu, dass Deutschland auch weiterhin eine Arbeits- und Industriegesellschaft bleibt, auch in unserer Region. Dienstleistungen, Handel, Tourismus sind wichtig und müssen zunehmen, wenn wir Arbeitsplätze und Wohlstand erhalten wollen: Aber sie können die Industrie nicht ersetzen, die sich an der Nahe und im Hunsrück herausgebildet hat.

Aber klar ist: deren Arbeit wird sich verändern: Technologischer Wandel, Digitalisierung und Anwendungen künstlicher Intelligenz werden dazu führen, dass bisherige Tätigkeiten wegfallen und völlig neue Tätigkeiten entstehen. Beschäftigte von heute dafür frühzeitig zu qualifizieren, die Arbeit von morgen zu machen, wird daher auch zur Herausforderung hinsichtlich der Ausbildungsinhalte in Schulen, Betrieben und Universitäten.

Die Unternehmen brauchen neue Produkte, die die Digitalisierung der Fahrzeuge und ihre Dekarbonisierung nachvollziehen und die Beschäftigten brauchen entsprechende Qualifizierungen, um auf die Änderungen der Produktionsbedingungen und die neuen Produkte einzugehen. Das geht nur gemeinsam mit den Betriebsräten. Wir brauchen dazu eine starke Sozialpartnerschaft, die anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen auch unter den sich wandelnden Voraussetzungen ermöglicht. Gleiches gilt für das Arbeitsrecht, einen wirkungsvollen Arbeitsschutz und nicht zuletzt für eine passgenaue Förderung durch Qualifizierung sowie Fort- und Weiterbildung.

Das alles ist nicht völlig neu. Einen ähnlichen Strukturwandel hatten wir auch, als in der Industrie die Robotertechnik Einzug hielt, oder in den Büros die Computer. Allerdings wird der jetzt kommende Wandel schneller kommen und deswegen müssen wir auch schneller reagieren. Mir ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, dass wir auf diese Herausforderungen nicht nur in den Ballungsräumen reagieren, sondern, in engem Kontakt mit IG Metall, der IG BCE und den Betriebsräten der betroffenen Betriebe auch für unsere Unternehmen gemeinsam Lösungen erarbeiten. Einer der geplanten Innnovationscluster des Bundes sollte an der Nahe und im Hunsrück entstehen und die Transformation gemeinsam angehen. Dann besteht auch die Chance, an Mittel aus dem „Zukunftsfonds Automobilindustrie“, den die Bundesregierung mit 2 Milliarden Euro ausstatten will, für die Region zu kommen. Dafür werde ich mich in Berlin weiter einsetzen. Hier zeigt sich ganz besonders, wie wichtig es ist, dass unsere Region im Bundestag schlagkräftig vertreten ist und die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen vertritt.

Ich bin auf diesen Punkt sehr ausführlich eingegangen, weil ich überzeugt bin, dass das eine Frage ist, die für die wirtschaftliche Zukunft unserer Region von großer Bedeutung ist und ich aus den Reaktionen auf meine Berichte weiß, das viele von Euch gerade diese Hintergrundinformationen schätzen.

Zum Abschluss möchte ich nur kurz zwei andere Themen ansprechen: Ich bin froh, dass es meinem Team und mir gelungen ist, zwei Fördervorhaben in den Haushaltsberatungen der letzten Wochen zu verankern: Die Neuanlage des Helmut Kohl-Europaplatzes in Idar-Oberstein wird mit rund 560.000 Euro aus Mitteln des Bundes gefördert und das Mittelmosel-Museum in Traben-Trarbach bekommt 1,6 Millionen für eine Neukonzeption. Das sind schöne Erfolge und ich kann diejenigen unter Euch, die kommunalpolitische Verantwortung tragen, nur weiter ermuntern uns entsprechende Vorhaben und Projekte zu melden, die ich in Berlin unterstützen kann.

Auch unsere Präsenz in der Region steigt. Neben dem Wahlkreisbüro in Idar-Oberstein, mit dem viele von Euch in Kontakt stehen, wird es ab dem heutigen 1. Dezember ein zweites Wahlkreisbüro in der Gymnasialstraße 2 in Bad Kreuznach geben. Es wird mit Peter Frey, dem ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach-Land, besetzt. Darüber freue ich mich sehr! Für Terminvereinbarungen und Anliegen jeder Art meldet Euch bitte unter joe.weingarten.wk@bundestag.de.

Herzliche Grüße und passt auf Euch auf!

Dr. Joe Weingarten, MdB

MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Bundestag

Berlin, den 18.11.2020

Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Liebe Genossinnen und Genossen,

das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte geführt. Ich habe dazu hunderte von Mails und Briefen erhalten und sehr viele Einzelgespräche geführt. Von maßloser Kritik und aggressiver Hetze bis zu deutlicher Unterstützung war alles dabei. Ich bin mir bewusst, dass auch in Eurem Umfeld, in den Familien, Betrieben, Vereinen, über das Gesetz gesprochen und manches hinterfragt wird. Das zeigen mir die vielen Anfragen und Hinweise, die ich von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dazu bekommen habe. Um Euch zu informieren und auch für Diskussionen und Gespräche mit Argumenten auszustatten, widme ich den heutigen Bericht aus Berlin ganz diesem Gesetz.

Die derzeitige Lage ist in jeglicher Hinsicht außergewöhnlich: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nach einem vergleichsweise entspannten Sommer wieder eine deutliche Reduzierung von Kontakten erforderlich, da sich das Virus oftmals ohne erkennbare Symptome und daher zunächst unerkannt weiterverbreitet. Bei wem sich ein schwerer Verlauf entwickelt, lässt sich im Vorhinein nicht sagen. Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen (nach Schätzungen rund 40 Prozent unserer Gesellschaft) sind darum auf ein solidarisches Handeln der gesamten Gesellschaft angewiesen. Aber auch jüngere Menschen haben teilweise mit massiven Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung zu kämpfen, die es zu verhindern gilt. Politik ist verantwortlich dafür, Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Deswegen müssen wir handeln.

Nach dem in dieser Frage eher problemlosen Sommer stehen wir seit Oktober vor einer zweiten Infektionswelle. Trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes besonders gefährdeter Gruppen ist es gerade dort zu einer Zunahme der schweren Verläufe und Todesfälle gekommen. Die Überlastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen droht. Aktuell sterben in Deutschland täglich rund 200 Menschen an dem Virus.

Darüber sind die mit den Infektionen verbundenen hohen Krankenstände und vielen Quarantänefälle auch für unsere Wirtschaft extrem belastend und gefährden die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Trotz alledem ist es richtig, dass die Schutzmaßnahmen immer wieder überprüft werden müssen. Dabei dürfen uns nicht nur gesundheitspolitische Ziele leiten, sondern auch die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Denn was wir schon beschlossenen haben und gegebenenfalls noch beschließen werden, bringt erhebliche Schwierigkeiten für die Menschen mit sich, gefährdet Existenzen und greift drastisch in Freiheitsrechte ein.

Ich habe es immer für bedenklich gehalten, dass solche staatlichen Eingriffe nur sehr ungenau vom Bundestag beschlossen, sondern im Wesentlichen von der Bundes- und den Landesregierungen verordnet wurden. Das macht die Maßnahmen an sich nicht falsch, aber es war an der Grenze unseres Verfassungsstaates, wieviel Macht da ohne aus meiner Sicht ausreichende Legitimation an Gesprächsrunden wie die Ministerpräsidentenkonferenzen mit der Kanzlerin verlagert wurde. Gut, dass wir das jetzt ändern.

Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um im Kampf gegen die Corona-Pandemie mehr Rechtssicherheit und parlamentarische Kontrolle zu erreichen. Es schafft für Bundes- und Landesregierungen konkrete rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich im Kampf gegen die Pandemie bewegen dürfen. Die leider notwendigen massiven Einschränkungen der Freiheitsrechte, die wir den Bürgerinnen und Bürgern zumuten müssen, haben jetzt eine klare gesetzliche Grundlage und beruhen auf einem Beschluss des Bundestages. Jetzt ist klar, wer für die Regelungen zu Abstandsgeboten, zu Restaurantschließungen, aber auch zu grundrechtssensiblen Bereichen wie der Einschränkung der Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit letztlich verantwortlich ist: der Deutsche Bundestag. Das ist richtig so.

Ziele der Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind ein effektiverer Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung und mehr Rechtssicherheit. Dazu wird in dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz in einem neuen § 28a konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen, welche Grundrechte wie lange und zu welchem Zweck im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeschränkt werden dürfen.  Die bislang geltende Generalklausel sah entgegen der Kritik viel mehr Entscheidungsspielraum für die Bundesregierung vor. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion Druck gemacht und verlangt von der Bundesregierung eine regelmäßige Berichtspflicht über die Entwicklung der Pandemie.

Darüber hinaus werden Anpassungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen, um

  • die Länder, die Gesundheitsämter, die Krankenhäuser und die Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Bekämpfung der Pandemie besser zu unterstützen.
  • mehr finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser, die zunehmend COVID-19-Patienten behandeln müssen und dafür die notwendigen personellen und sachlichen Kapazitäten bereithalten müssen.
  • eine Impfstrategie zum 16. Dezember vorzubereiten und die Testkapazitäten zu erhöhen.

Durch welche Änderungen sollen die Grundrechte in der Pandemie geschützt werden? Statt der schon angesprochenen Generalklausel sieht der neue § 28a IfSG nun eine Auflistung von 17 konkreten Maßnahmen vor, die einzeln oder zusammen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden können. Das sind beispielsweise schon bekannte Instrumente wie die Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, Untersagungen von Sportveranstaltungen oder Schließungen der Gastronomie und Hotellerie.

Das Gesetz legt außerdem fest, die Schwere von Maßnahmen vom Infektionsgeschehen abhängig zu machen. Hierdurch schaffen wir endlich einen klareren Rechtsrahmen: Die Landesregierungen erhalten so konkretere rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich bewegen dürfen, und das Corona-Krisenmanagement wird für die Bürgerinnen und Bürger transparenter gestaltet. Das Gesetz schafft also keine Willkür, sondern verhindert sie ausdrücklich.

Außerdem regelt das Gesetz besonders grundrechtssensible Bereiche wie die Religions- oder Versammlungsfreiheit oder die Anordnung von Kontaktbeschränkungen. Auch diese Maßnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn kein milderes Mittel erfolgsversprechend ist. Zudem wird klargestellt, dass die Länder bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen auch soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit zu berücksichtigen haben und dass Schutzmaßnahmen nur angeordnet werden können, solange und soweit es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist.

Die Maßnahmen sind in Zukunft auch grundsätzlich auf zunächst vier Wochen zu befristen und können nur mit einer erneuten Entscheidung der Landesregierung verlängert werden. Befristungen sorgen dafür, dass regelmäßig neu die Verhältnismäßigkeit überprüft wird. Diese Verbesserungen des Grundrechtsschutzes sind entscheidend auf die Initiative der SPD zurückzuführen.

In sozialen Netzwerken werden Vergleiche zu dem Ermächtigungsgesetz gezogen, das die Nationalsozialisten 1933 im Reichstag beschließen ließen. Das ist unhistorisch, Unsinn und eine Verhöhnung der NS-Opfer. Dieser Vergleich ist für uns Sozialdemokratinnen und -demokraten in jeder Hinsicht unerträglich. Außerdem ist er auch inhaltlich falsch: Das Parlament macht den Landesregierungen mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz im Gegenteil strengere Vorgaben, als dies bislang der Fall war. Es handelt sich also eher um ein Begrenzungsgesetz. Ein Beispiel hierfür: die Streichung des viel zu weit gefassten § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, der dem Bundesgesundheitsminister bislang weitreichende Befugnisse eingeräumt hatte. Die Befugnisse der Regierung werden also deutlich reduziert.

Die Maßnahmen sind auch nicht auf Dauer angelegt. Die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz zu ergreifen, gilt nur so lange, wie für Deutschland eine epidemische Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag festgestellt wird. Diese gilt aktuell bis zum 31.03.2021.

Durch eine Änderung im 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird für die epidemische Lage nationaler Tragweite in der Gesetzesänderung zudem festgelegt, dass sie nur gilt, solange entweder die WHO weiterhin eine Pandemie ausgerufen hat oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in Deutschland stattfindet. Das Vorliegen dieser Bedingungen bleibt jederzeit rechtlich überprüfbar.

Stimmt es, dass es eine Impfpflicht geben soll? – Nein. Eine Impfpflicht wird im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz nicht geregelt und ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Gesetz. Es stimmt auch nicht, dass mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz der Einsatz der Bundeswehr im Innern neu geregelt wird. Auch im bisher geltenden Infektionsschutzgesetz gab es die angesprochene Vorschrift, § 54 a IfSG „Vollzug durch die Bundeswehr“, bereits. Hierbei geht es nicht darum, dass die „Bundeswehr im Rahmen einer Pandemie in Deutschland gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt“ werden soll. Die Vorschrift richtet sich ausschließlich nach innen, in die Bundeswehr hinein. Zweck der Vorschrift ist es, den Infektionsschutz von Soldatinnen und Soldaten zu gewährleisten.

Ich hoffe, dass ich Euch mit meinen Ausführungen helfen konnte, Ziel und Inhalt der Reform etwas besser einzuordnen. In den letzten Wochen habe ich die kritischen Gegenargumente, sowohl im Hinblick auf die Maßnahmen, als auch auf Kriterien wie die 50-Personen-Grenze pro 100.000 Einwohner als Auslöser für staatliche Maßnahmen intensiv durchgearbeitet und verschiedenste medizinische, juristische und wirtschaftspolitische Stellungnahmen studiert. Am Ende bin ich überzeugt: Es ist nicht perfekt, aber richtig, was wir tun. Es gibt keine vernünftige Alternative dazu und die Ermächtigungen, die das Gesetz für die staatlichen Behörden enthält, sind angemessen.

Als Bundestagsabgeordneter aus einem ländlichen Wahlkreis sind mir auch die in dem Gesetz enthaltenen Ausgleichszahlungen für durch die Pandemie entstandene Kosten und Mindereinnahmen von Krankenhäusern wichtig. In der Nahe-Region gibt es Häuser, deren finanzielle Decke auch so schon dünn genug ist. Sie müssen erhalten bleiben – gerade in einer Pandemie.

Die im Gesetz beschlossenen Regeln für die Impfungen sind mir ebenfalls wichtig: Es gibt keine Impfpflicht, aber es darf auch nicht einen Fall geben, in dem ein Mensch keinen Impfstoff erhält, weil es ihm an finanziellen Mitteln mangelt.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch weiterhin darauf achten, dass wir die Pandemie mit aller Notwendigkeit bekämpfen, aber stets auch die Folgen der staatlichen Maßnahmen im Auge behalten.

Herzliche Grüße und bleibt gesund!

Dr. Joe Weingarten, MdB