MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, den 16. Dezember 2022

Liebe Genossinnen und Genossen,

ein herausforderndes und arbeitsintensives Jahr liegt hinter uns. Ein Jahr, das vor allem durch Russlands Überfall auf die Ukraine geprägt war. Olaf Scholz hat den Krieg zurecht als Zeitenwende bezeichnet – denn die Folgen spüren die Menschen auch in Deutschland deutlich. Seit Kriegsbeginn hat die Ampel viel Geld in die Hand genommen, um vor allem die hohen Energiepreise für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen abzufedern.

In dieser Woche haben wir die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme endgültig beschlossen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen werden wir den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.

Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart. Der Einsparanreiz ist deshalb besonders hoch. Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus eine Lösung für Haushalte gefunden, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen. Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Deshalb habe ich mich für diese Entlastung besonders eingesetzt. Der Bund stellt deshalb 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert. Grundsätzlich gilt: Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum 1. Januar bis 30. November 2022 vorweisen können, die mindestens doppelt so hoch ausfällt wie im Vorjahr, haben Anspruch auf eine staatliche Rückvergütung. Doppelt so hoch bezieht sich dabei nicht auf die persönliche Rechnung, sondern auf einen noch festzulegenden Referenzwert.

Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten ebenfalls stark gestiegen – mit erheblichen Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen in Deutschland. In dieser Woche haben wir deshalb auch die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen endgültig beschlossen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger zu machen. Und das ist auch richtig so!

Was jahrelang mit der Union und deren Landwirtschaftsministern nicht möglich gewesen ist, packt die Ampel nun im Bereich des Tierschutzes an. In dieser Woche hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefrischfleisch im Lebensmitteleinzelhandel in den Bundestag eingebracht. Verbraucherinnen und Verbraucher können so klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde und diese Information bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen.Lebensmittel tierischen Ursprungs sollen künftig eine einheitliche Kennzeichnung erhalten, die die Haltungsform der Tiere angibt. Geplant sind fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall und Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Freiland“ sowie „Bio“. Die fünf Stufen unterscheiden sich dadurch, wie viel Platz die Tiere in der Haltung haben und ob Frischluft und Zugang zu einem Außenbereich gegeben ist. Klar ist aber auch, dass wir in Sachen Tierhaltung weiteren Änderungsbedarf haben, den wir in den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen angehen wollen. Nötig sind beispielsweise weitere Kriterien für mehr Tierwohl, wie Einstreu und Beschäftigung. Und: Die Haltungskennzeichnung muss vom Ferkel bis zur Mast gelten. Dafür werde ich mich einsetzen, denn die Versäumnisse in diesem Bereich sind groß. Weil wir unsere Bäuerinnen und Bauern mit den finanziellen Herausforderungen, die eine verbesserte Tierhaltung mit sich bringt, nicht alleine lassen wollen, werden wir an einem Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen, an Veränderungen im Bau- und Genehmigungsrecht und an besseren Regeln im Tierschutzrecht arbeiten.

In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags im Jahre 2022 habe ich auch meine letzte Rede für dieses Jahr gehalten. Hier ist der direkte Link zu meiner Rede.

Im Rahmen der Debatte zur Kultur- und Kreativwirtschaft, einem der innovativsten Felder unserer Volkswirtschaft mit 1,2 Millionen Menschen und einem Umsatz von mehr als 160 Milliarden Euro. Corona hat, das wissen wir alle schwere Spuren hinterlassen: ausgefallene Konzerte und Lesungen, geschlossene Museen und Ausstellungen, gefährdete wirtschaftliche Existenzen.
Ich habe in meiner Rede daher auf die vielfältige Unterstützung der Kulturbranche durch die Bundesregierung hingewiesen: Im kommenden Jahr stehen rund 2,4 Milliarden Euro für die Kultur- und Medienpolitik zur Verfügung. Wir schaffen mit dem KulturPasses für 18-jährige Jugendliche eine großartige Möglichkeit, mit Kultur vor Ort in Kontakt zu kommen. Und mit dem Programm „Zusammen gestalten – Strukturen stärken“ bringen wir die Kultur in ländlichen Räumen und strukturschwachen Gebieten voran – das ist mir ein besonderes Anliegen, denn gerade die Kulturbetriebe abseits der großen Städte haben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen.

Ich wünsche Euch schöne Weihnachtstage im Kreise Eurer Lieben und einen Guten Rutsch ins Neues Jahr 2023.

Herzliche Grüße
Euer Joe
Dr. Joe Weingarten, MdB