MdB Dr. Joe Weingarten: Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, den 7. Juli 2023

Liebe Genossinnen und Genossen,

auch am Ende der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause möchte ich Euch gerne wieder einen Bericht aus Berlin zukommen lassen.

Das zentrale Thema der Woche war das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz. Ich habe Euch in den letzten Monaten regelmäßig über den Fortgang des Gesetzes informiert, insbesondere auch über die Änderungen, für die ich mich eingesetzt habe. Ich bin überzeugt, dass der Entwurf, der diese Woche im Bundestag verabschiedet hätte werden sollen, ein guter Kompromiss gewesen ist: Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung, mehr Zeit und Planungssicherheit, Förderungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten, das waren sinnvolle Änderungen.

Aber: Ich kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Beratung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben, weil der Entwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorgelegen hat, nachvollziehen. Es ist ein grundsätzliches Problem, wenn wir Bundestagsabgeordnete nicht ausreichend Zeit haben, Gesetzesentwürfe sorgfältig zu lesen, zu prüfen und darüber zu diskutieren.
Es ist gut, dass die Koalition entschieden hat, für die Verabschiedung keine Sondersitzung in der Sommerpause zu einzuberufen, sondern im ordentlichen Verfahren in der ersten Sitzungswoche darüber abzustimmen.

Eine weitere sehr wichtige Debatte haben wir in dieser Woche zum Thema der Neuregelung der Suizidbeihilfe geführt. Ich habe mich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag für den Gesetzentwurf des Abgeordneten Prof. Dr. Lars Castellucci entschieden, der Sterbehilfe zwar ermöglicht, aber das nur unter klar umrissenen Bedingungen. Bei dieser höchst persönlichen Gewissensentscheidung gibt es keinen Koalitionszwang, d.h. alle Abgeordneten schließen sich dem Gruppenantrag an, der am ehesten ihren Überzeugungen entspricht.

Der Gesetzentwurf von Lars Castellucci sieht meiner Ansicht nach ein abgestuftes und ausgewogenes Schutzkonzept vor, das die Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit von Menschen gewährleistet. Assistierter Suizid würde unter klar definierten Bedingungen ermöglicht, aber nicht gefördert. Schließlich handelt es sich dabei um eine unumkehrbare und außerordentlich schwierige Entscheidung. Hintergrund der Abstimmung im Deutschen Bundestag war, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil ausdrücklich das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und das Recht, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen, betont hat. Der Gesetzentwurf, für den ich gestimmt habe, hätte außerdem dafür gesorgt, dass Anbieter geschäftsmäßiger Sterbehilfe sich dann strafbar machen, wenn sie sich nicht an ein Schutzkonzept aus psychiatrischer oder psychotherapeutischer Untersuchung, Beratung, Wartefristen und ein Mehraugenprinzip halten. Das hätte die Selbstbestimmung aller Menschen, insbesondere solcher, die sich selbst nicht hinreichend schützen können gesichert. Ich bedaure sehr, dass wir im Ergebnis keine Mehrheit für eine tragfähige Regelung der Suizidhilfe haben finden können und Menschen, die in höchster persönlicher Not keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen bieten können. Nun heißt es, sich neu zusammen zu setzen und an einer Regelung zu arbeiten, die eine Mehrheit im Deutschen Bundestag findet.

Wir wollen und brauchen einen digitalen Staat, der unseren Bürgerinnen und Bürgern das Leben erleichtert und Behördengänge auf ein Minimum reduziert. In dieser Woche haben wir deshalb abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, mit dem Verwaltungsabläufe modernisiert werden und Sicherheit und Integrität der Daten gewährleistet werden, beschlossen. Das hat viele positive praktische Auswirkungen: So wird der Datenaustausch zwischen den Pass, Personalausweis- und eID-Karte- (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis) Behörden nach einem Umzug vereinfacht und Zuständigkeiten klargestellt. Künftig werden beantragte Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel zugeschickt und müssen nicht mehr wie bisher beim Bürgeramt abgeholt werden. Schnellere Identitätsfeststellungen werden ermöglicht, was die Arbeit der Sicherheitsbehörden erleichtert. Zum 1. Januar 2024 wird der ein Jahr gültige Kinderreisepass abgeschafft und auch Kinder erhalten die regulären Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass), die in diesen Fällen eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren haben werden.

Besonders gefreut hat mich in dieser Woche Besuch aus der Heimat im Deutschen Bundestag. Schülerinnen und Schüler des Lina-Hilger-Gymnasiums in Bad Kreuznach, die auf Informationsfahrt in Berlin waren, haben den Deutschen Bundestag besucht und waren bei mir zu einem Gespräch eingeladen.
Das war eine muntere Diskussion mit interessierten jungen Menschen zu Themen wie Frauenförderung, Bildung, Sozialpolitik und vielen anderen spannenden Themen.

Ich wünsche Euch eine schöne Sommerzeit und entspannte Urlaubstage.

Herzliche Grüße
Euer Joe
Dr. Joe Weingarten, MdB