Berlin, den 28. April 2023
Liebe Genossinnen und Genossen,
hinter uns liegt eine weitere Doppelsitzungswoche.
Im Zentrum der Verteidigungspolitik stand diese Woche die Evakuierung aus dem Sudan durch unsere Bundeswehr. Nach dem Militärputsch im Oktober 2021 droht im Sudan ein Staatszerfall. Seit über einer Woche liefern sich dort die sudanesische Armee und die paramilitärische Gruppe „Rapid Support Forces“ (RSF) einen Machtkampf. Hunderte Menschen wurden bereits getötet und weitere Tausende verletzt. Auch internationale Hilfsorganisationen und diplomatische Liegenschaften wurden landesweit angegriffen. Über die letzten Tage hat die Bundeswehr deshalb von Jordanien aus Evakuierungsflüge durchgeführt, um deutsche und europäische Bürgerinnen und Bürger sowie weitere berechtigte Personen in Sicherheit zu bringen. Der Bundestag hat auf Antrag der Bundesregierung nachträglich ein entsprechendes Bundeswehrmandat beschlossen. Die Eilbedürftigkeit des Einsatzes ließ eine vorherige Mandatierung nicht zu. Sie hätte die Evakuierung verzögert und damit das Leben vieler Menschen gefährdet. Ich bin froh und dankbar, dass unsere Bundeswehr wieder einmal in schwierigster Lage bewiesen hat, dass auf sie Verlass ist.
Für viele Betriebe, auch bei uns in der Region, stellt der Fachkräftemangel aktuell eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt der Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität, der für viele Branchen Veränderungen mit sich bringt. Auch der Arbeitsmarkt verändert sich: neue Berufe entstehen, andere Qualifikationen sind gefragt. Deshalb werden wir das Aus- und Weiterbildungssystem fit für die Zukunft machen. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. So sollen kurze Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben gefördert werden, in denen junge Menschen sich praktisch erproben können und im besten Fall noch im selben Jahr eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. Fahrkosten können übernommen werden. Wenn junge Menschen eine Ausbildung in einer anderen Region beginnen, können sie zudem einen Mobilitätszuschuss für eine monatliche Familienheimfahrt erhalten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Lohnzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen. Mit dem Qualifizierungsgeld wird ein neues Instrument zur Bewältigung des Strukturwandels eingeführt. Zielgruppe sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann.
Das ist gerade angesichts der Transformation, in der wir uns befinden, eine wichtige Maßnahme. Während der Weiterbildung tragen die Betriebe die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf hat sowie eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag. Bei Kleinstbetrieben reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers. Im Gesetz ist zudem geregelt, dass Unternehmen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen können, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
Wir als Ampel-Koalition wollen und brauchen einen digitalen Staat, der Bürgerinnen und Bürgern das Leben erleichtert und Behördengänge auf ein Minimum reduziert. In dieser Woche haben wir daher ebenfalls in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Pass- und des Ausweiswesens mit dem Verwaltungsabläufe modernisiert werden und Sicherheit und Integrität der Daten gewährleistet werden sollen, beraten. Das hat viele praktische Auswirkungen: So wird der Datenaustausch zwischen den Pass- und Personalausweisbehörden nach einem Umzug vereinfacht und Zuständigkeiten klargestellt. Künftig werden beantragte Pässe und Personalausweise zugeschickt und müssen nicht mehr wie bisher auf dem Bürgeramt abgeholt werden.
Vorgesehen ist ebenfalls, dass die Funktion des Personalausweises zum elektronischen Identitätsnachweis künftig bereits ab 13 statt wie bisher erst ab 16 Jahren genutzt werden kann. Jugendliche erhalten so eine sichere Möglichkeit, Altersverifikationen auf für sie zugänglichen Plattformen und sozialen Medien durchzuführen. Zum 1. Januar 2024 soll der nur für ein Jahr gültige Kinderreisepass abgeschafft werden. Stattdessen sollen auch für Kinder nur noch die regulären Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) genutzt werden, die in diesen Fällen eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren haben.
Ab 1. Mai 2023 gilt das deutschlandweit gültige Deutschlandticket mit dem alle Bürgerinnen und Bürger für 49 Euro im Monat im ganzen Bundesgebiet die Nahverkehrsangebote nutzen können. Ohne zusätzliche Fahrkarten, ohne Tarifdschungel und überall kann man mit dem digitalen Ticket unbeschwert in jeden Bus und jede Bahn des Öffentlichen Nahverkehrs steigen. Das ist eine Revolution im öffentlichen Nahverkehr. Für unsere ländlichen Regionen brauchen wir Lösungen für den Weg zum und vom Bahnhof, die so genannte letzte Meile. Aber es ist schon jetzt gut und richtig, wenn durch das Deutschlandticket mehr Menschen das Auto auf dem Arbeitsweg für den Weg zum und vom Bahnhof nutzten, anstatt die ganze Strecke mit dem Auto zurückzulegen. Klar ist aber auch, dass nun mit aller Anstrengung daran gearbeitet werden muss, das ÖPNV-Angebot im ländlichen Raum auszuweiten und attraktiver zu machen. Wir haben bei den erheblichen organisatorischen Problemen beim Busverkehr sowohl in Birkenfeld, als auch im Kreis Kreuznach gesehen, dass es da noch große Defizite gibt. Die müssen gelöst werden, um für die Bürgerinnen und Bürger verlässliche und kosteneffiziente Angebote zu schaffen. Wenn am Ende nur mehr leere Busse durch die Gegend fahren als vorher, hilft uns auch das Deutschland-Ticket nicht weiter.
Diese Woche habe ich auch auf einer Tagung der NATO-Parlamentariergruppe in Island verbracht. Bei Gesprächen, u.a. mit dem Staatspräsidenten Islands haben wir neben den aktuellen politischen Themen auch über ein Thema gesprochen, das für ein so kleines Land wie Island besonders wichtig ist: das Verhältnis zwischen nationaler Identität, eigener Sprache und Kultur einerseits und der Einbindung in weltweite Kooperationen andererseits. Aber es standen natürlich vor allem sicherheitspolitische Fragen im Mittelpunkt: der Anschlag auf Nordstream 2 hat uns gezeigt, dass wir unsere kritische Infrastruktur unter See besser schützen müssen. Bei Teledyne Gavia, einem der weltweit führenden Unternehmen für Unterwasser-Fahrzeuge, die zum Schutz von Infrastruktur unter Wasser eingesetzt werden, haben wir uns angeschaut, wie diese Mini-Uboote funktionieren, welche technischen Entwicklungen möglich sind und wie wir sie in der NATO sinnvoll einsetzen können. Sehr lehrreich.
Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende.
Herzliche Grüße
Euer Joe
Dr. Joe Weingarten, MdB